Abhängigkeitskranke Mütter und Väter in der Suchthilfe

fdr-Texte_11Die Deutsche Suchthilfestatistik erfasste 2013 über 800 ambulante Suchtberatungsstellen in Deutschland – und damit etwa zwei Drittel der Gesamtheit – mit über 300.000 Betreuungen. Hier geben fast 20 Prozent der Ratsuchenden an, mit Kindern unter 18 Jahren im eigenen Haushalt zu leben. Bei Frauen, die zur Beratung kommen, sind es etwa 25 Prozent. Fachkräfte in der Beratung müssen davon ausgehen, dass jeder fünfte abhängigkeitskranke Mann und jede vierte abhängigkeitskranke Frau aktuell mit mindestens einem Kind im Haushalt zusammenlebt. Ein Großteil von ihnen ist alleinerziehend.

Bisher waren nur Suchthilfeträger, die auch Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, gefordert, den Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII umzusetzen und zu einer Verbesserung im Kinderschutz beizutragen. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz werden nun auch Berufsgruppen, die außerhalb des Jugendhilfebereiches Leistungen erbringen, in einen aktiven Kinderschutz einbezogen. Das hat Einfluss auf die Suchthilfe, und zwar nicht nur auf die Beratung, sondern auf alle Bereiche im Verbundsystem der Hilfen. Der Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. (fdr) hat daher eine Handreichung entwickelt, die über Grundlagen und Gesetze informiert und Ablaufschemata, Prüflisten, Checklisten und Kopiervorlagen für Formulare bereitstellt. Die Handreichung bietet damit einen umfassenden Überblick über die Rahmenbedingungen der Arbeit mit abhängigkeitskranken Müttern und Vätern in der Suchthilfe. Sie wurde von der fdr-AG „Beratung von suchtkranken Müttern und Vätern“ aus Praxisunterlagen zusammengestellt.

Die Handreichung „Abhängigkeitskranke Mütter und Väter in der Suchthilfe“, erschienen als Nr. 11 in der Reihe „fdr-texte“, kann zum Selbstkostenpreis von 5,00 Euro (inkl. Porto) beim fdr bestellt werden (mail@fdr-online.info). Teilnehmer/innen des 39. fdr-sucht-kongresses am 11./12. April 2016 in Potsdam bekommen ein kostenloses Exemplar.

Quelle: fdr-online.info #41