61 Modellprojekte zur Förderung vorgesehen

Das Programm rehapro soll Modellprojekte zur Stärkung der Rehabilitation fördern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 28. März 2019 entschieden, welche Projekte im Rahmen des ersten Förderaufrufs in die engere Prüfung kommen.

61 Modellprojekte von insgesamt 97 beantragten Projekten haben die Vorauswahl bestanden. Davon alle 28 beantragten Projekte aus dem SGB VI-Bereich sowie 33 Projekte aus dem SGB II-Bereich. 36 Modellprojekte aus dem SGB II-Bereich wurden nicht zur Förderung ausgewählt, wie die zuständige unabhängige Fachstelle rehapro berichtet, die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt ist.

Derzeit findet die vertiefte zuwendungsrechtliche Prüfung der Anträge durch die Fachstelle rehapro und den Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund statt. Im Anschluss werden die rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheide von der Fachstelle rehapro sukzessive versendet.

Im Sommer 2019 und im Jahr 2020 sind weitere Förderaufrufe geplant. Modellprojekte, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs nicht zur Förderung vorgesehen sind, können sich mit einem gegebenenfalls überarbeiteten Antrag erneut bewerben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Fachstelle:
https://www.modellvorhaben-rehapro.de/DE/Aktuelles/Aktuelles_node.html

Quelle: Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, https://www.reha-recht.de, 11.04.2019