BTHG – auf dem Weg zur Reformstufe 3

Zwischenbilanz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Am 1. Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Wesentliche Neuerung wird die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen sein. Für die Betroffenen soll dies einer von vielen Bausteinen sein, mit denen Selbstbestimmung sowie Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft gestärkt werden. Kommt dieses Ziel in der Praxis an? Was bedeuten die ab 2020 geltenden neuen Regelungen für suchtkranke Menschen und Einrichtungen der Suchthilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe? KONTUREN hat Expert*innen aus der Praxis zu ihren Erfahrungen, Einschätzungen und dem jeweiligen Stand der Umsetzung vor Ort befragt. Ergeben hat sich ein facettenreiches Stimmungsbild. » zum Artikel

Dr. Dieter Kunz, David Schneider

Fähigkeiten und Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen erfassen

Der ICF-basierte Fremdbeurteilungsbogen „Mini-ICF-APP“ als Standardinstrument in der Suchthilfe

Bei der Betreuung und Behandlung von Abhängigkeitskranken sollten sämtliche Lebensbereiche daraufhin befragt werden, welche Beeinträchtigungen, aber auch Ressourcen, für soziale und berufliche Teilhabe vorliegen. So kann der Bedarf an professioneller Hilfe konkret beschrieben und eine passgenaue Hilfeplanung eingeleitet werden. Vor diesem Hintergrund begann der Suchthilfeträger Jugendberatung und Jugendhilfe (JJ), den ICF-basierten Fremdratingbogen Mini-ICF-APP in seinen Einrichtungen einzusetzen. Erste Ergebnisse der Beurteilung mit dem Mini-ICF-APP stellen Dr. Dieter Kunz und David Schneider vor: Welche Beeinträchtigungen stehen im Vordergrund der betreuten/behandelten Klientel? Lassen sich je nach Einrichtungstyp oder Hauptsuchtmittel Unterschiede feststellen? Greifen die Hilfemaßnahmen? » zum Artikel