E-Zigaretten und E-Shishas

Foto©tunedin – Fotolia.com

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Die Bundesregierung hat am 4. November den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas beschlossen. Der Gesetzentwurf dehnt die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas aus. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.

„E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen“, stellt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig klar. „Mit den neuen Regelungen schaffen wir Bewusstsein dafür, dass der Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas keineswegs harmlos ist. Wir wollen verhindern, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und Jugendlichen um sich greift“, begründet Manuela Schwesig ihre Gesetzesinitiative.

E-Zigaretten und E-Shishas gelten bei vielen Kindern und Jugendlichen als cool und angesagt. So hat nach einer aktuellen Auswertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereits jede fünfte Person in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert und jede siebte in dieser Altersgruppe eine E-Zigarette. 11,3 Prozent dieser Altersgruppe haben bereits eine E-Shisha oder eine E-Zigarette konsumiert, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.

Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, so genannte Liquids, verdampft und der dabei entstehende Nebel inhaliert. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack. Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte haben oftmals den Ruf als gesündere Alternative zum Tabakrauchen und wirken aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diverse Fruchtsorten als harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv.

Harmlos sind E-Zigaretten und E-Shishas jedoch nicht. Nachdem die gesundheitlichen Risiken des Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin wie physische Abhängigkeit und Herz-Kreislauferkrankungen seit längerem bekannt sind, haben Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums die gesundheitlichen Risiken des Konsums von nikotinfreien E-Shishas und E- Zigaretten belegt. Darüber hinaus kann der vermeintlich harmlose anfängliche Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige elektronische Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.

Weitere Informationen und den Gesetzentwurf finden Sie unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=220260.html

Pressestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 04.11.2015