Das Ende verhindern

Während der Corona-Pandemie ist die Versorgung von Reha-Patienten dramatisch eingebrochen. Die Reha-Einrichtungen appellieren deshalb an die Bundesregierung, den am 30. September beendeten Rettungsschirm für Reha-Einrichtungen zu verlängern.

Die Zahl der in Reha-Einrichtungen versorgten Patientinnen und Patienten ist im April und Mai dieses Jahres pandemiebedingt um bis zu 70 Prozent zurückgegangen. Im Juni und Juli wurden im Vergleich zum Vorjahr rund 30 Prozent weniger Reha-Maßnahmen durchgeführt. Die in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer warnen vor den Folgen, wenn der Rettungsschirm im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung für die Reha-Einrichtungen nicht weiter verlängert wird: „Unter dem Rückgang leidet als erstes natürlich die Gesundheit der behandlungsbedürftigen Patienten. Allerdings hätten zahlreiche Reha-Einrichtungen die Einnahmeausfälle ohne Rettungsschirm nicht überlebt.“ Den Ausfall von dringend benötigten Versorgungsstrukturen verhindern könne jetzt nur der Gesetzgeber, der jedoch den im März beschlossenen Rettungsschirm für die Reha-Einrichtungen nicht über den 30. September 2020 hinaus verlängert hat.

Die AG MedReha bezieht sich in ihrem Appell an die Bundesregierung auch auf deren Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die in der vergangenen Woche bekannt wurde. Darin räumt die Bundesregierung ein, dass die Reha-Einrichtungen Corona bedingte Belegungs- und Erlöseinbußen erlitten hätten, verweist aber auf verschiedene Zuschläge für die Reha. Damit sei das Problem aber nicht gelöst, erklären die Mitglieder der AG MedReha: „Eine Finanzierung für nicht belegte Betten ist nicht vorgesehen. Auch der Zuschlag von den Kostenträgern in Höhe von sechs bis acht Euro erstattet nur höhere Ausgaben für Sachkosten im Hygienebereich je erbrachter Rehabilitationsleistung. Kommen die Patienten erst gar nicht in die Einrichtung, greift der Zuschlag nicht.“ Unzutreffend sei zudem die Annahme, die Kliniken könnten die Problematik mit den Krankenkassen in Vertragsverhandlungen lösen. „Hier fehlt schlicht die gesetzliche Grundlage. Zum einen regeln die Verträge lediglich die Vergütung und keine Ausgleichsleistungen für Minderbelegung und zum anderen besteht meist eine längere Vertragslaufzeit ohne vorzeitige Kündigungsmöglichkeit“, so die AG MedReha.

Die Einrichtungen appellieren deshalb an die Bundesregierung, die Ausgleichszahlungsregelung des § 111d Absatz 8 SGB V für stationäre Reha-Einrichtungen durch Rechtsverordnung zu verlängern oder Erlösausgleichsregelungen zu schaffen, wie mit dem kürzlich beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) für Krankenhäuser. Gleichzeitig müssen dringend analoge Lösungen für ambulante Reha-Einrichtungen eingeführt werden, welche bislang im GKV-Bereich nicht vorgesehen waren. Die AG MedReha verweist darauf, dass auch das BMAS den Rettungsschirm für die ambulante und stationäre Rehabilitation der Rentenversicherung im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bis zum Jahresende 2020 verlängert hat.

AG MedReha SGB IX

Die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha SGB IX) ist ein Zusammenschluss von maßgeblichen, bundesweit tätigen Spitzenverbänden der Leistungserbringer in der medizinischen Rehabilitation. Die Mitglieder der AG MedReha vertreten die Interessen von rund 800 Rehabilitations-Einrichtungen mit mehr als 80.000 Betten/Behandlungsplätzen. Mitglieder sind: Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren e.V. (BamR), Berlin, Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), Berlin, Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss), Kassel, Bundesverband Geriatrie e.V., Berlin, Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED), Berlin, Fachverband Sucht (FVS), Bonn

Pressemitteilung der AG MedReha, 01.10.2020