Kurswechsel im Bundesgesundheitsministerium
PEPP, das Pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik, dessen verpflichtende Einführung für 2017 geplant war, ist vom Tisch. Stattdessen kündigte Gesundheitsminister Hermann Gröhe am 18. Februar 2016 eine grundlegende Neufassung des Psych-Entgeltsystems an – ein aus Sicht der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.) wichtiger und richtiger Schritt. Die vorgestellten Eckpunkte eröffnen die Chance für eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Schon in zehn Monaten wäre die Optionsphase für PEPP ausgelaufen. Danach hätten alle Krankenhäuser, die Menschen mit psychischen Erkrankungen behandeln, bundesweit damit abrechnen müssen. Die Vorbehalte gegen das neue System waren so groß, dass die DGPPN gemeinsam mit 19 Fachgesellschaften und Verbänden im letzten Herbst eine Alternative vorgelegt hat. „Unsere Kritik wurde gehört. Die Eckpunkte zur Entwicklung eines neuen Psych-Entgeltsystems, welche das Bundesgesundheitsministerium und führende Gesundheitspolitiker der Koalition vorgestellt haben, tragen den Bedürfnissen von Menschen mit psychischen Erkrankungen Rechnung. Endlich sind die festen, diagnosebezogenen Tagesentgelte, auf denen das PEPP-System basiert hätte, kein Thema mehr“, erklärt der zukünftige Präsident der DGPPN, Prof. Arno Deister aus Itzehoe.
Das neue Entgeltsystem soll nun als Budgetsystem für stationäre und teilstationäre Leistungen ausgestaltet und weiterhin krankenhausindividuell verhandelt werden, wodurch auf die strukturellen Besonderheiten in den Regionen eingegangen werden kann. Gleichzeitig sehen die Eckpunkte vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verbindliche Vorgaben für die personellen Mindestausstattungen in den Krankenhäusern festlegt – und zwar auf Basis der Psychiatrie-Personalverordnung und der wissenschaftlichen Behandlungsleitlinien. „Damit sind zentrale Forderungen der DGPPN erfüllt. Nun geht es darum, die politischen Eckpunkte in eine neue gesetzliche Grundlage zu überführen, die eine qualitativ hochstehende Versorgung unserer Patienten sicherstellt. Den Gesetzgebungsprozess und die nachfolgende Umsetzung durch die Organe der Selbstverwaltung werden wir weiterhin kritisch begleiten“, stellt DGPPN-Präsidentin Dr. Iris Hauth aus Berlin fest.
Die Fachgesellschaft wird die Eckpunkte nun im Detail prüfen. Gerade in der angekündigten Stärkung der settingübergreifenden Versorgung sieht sie großes Potenzial. „Die angespannte Versorgungslage macht die Entwicklung solcher settingübergreifender Versorgungsansätze unverzichtbar. Dass dabei nun Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ins Zentrum rücken und eine Flexibilisierung der Versorgungsangebote der Kliniken möglich wird, ist begrüßenswert. Die geplante „Krankenhausbehandlung ohne Bett“ mit multiprofessionellen Teams, welche die Patienten in ihrem häuslichen Umfeld aufsuchen, stellt eine wichtige Ergänzung der bisherigen Versorgungsstrukturen dar. Wichtig ist auch hier, dass von Beginn an die richtigen Parameter gesetzt werden“, so Dr. Iris Hauth weiter.
Pressestelle der DGPPN, 19.02.2016