Erster Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes

Am 29.09.2025 wurde der erste Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) veröffentlicht. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. ist der zentrale Dachverband der in Deutschland bundesweit in der Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe tätigen Verbände und Vereine. Mit einem Statement zum Zwischenbericht ordnet die DHS die ersten Ergebnisse der Evaluation ein.

Das Forschungsprojekt Evaluation des Konsumcannabisgesetz (EKOCAN) untersucht unter Koordinierung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS), die Auswirkungen der Teillegalisierung in verschiedenen Bereichen bis April 2028. Die DHS hat im Vorfeld der Gesetzesänderung eine solche wissenschaftliche Begleitung gefordert und begrüßt die wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkungen. Die Verbände der Suchthilfe stehen beratend und unterstützend zur Verfügung und beteiligen sich am fachlichen und öffentlichen Diskurs mit einer Einordnung der Ergebnisse.

Der Zwischenbericht deutet darauf hin, dass es seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zu keinem dramatischen Anstieg des Konsums in der erwachsenen Bevölkerung oder bei der vulnerablen Gruppe der Kinder und Jugendlichen gekommen ist.

Mit den vorliegenden Daten können derzeit noch keine Aussagen über die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf Veränderungen der Häufigkeit der Cannabisabhängigkeit und von anderen cannabisbezogenen Folgeerkrankungen getroffen werden. Dies liegt nicht an Defiziten der vorliegenden Untersuchung, sondern daran, dass bei substanzbezogenen Störungen meist erst Jahre nach der Erstmanifestation professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird. Der bisherige Beobachtungszeitraum ist zu kurz. Aussagen über mögliche Zusammenhänge von Auswirkungen der Gesetzgebung und potenziellen Veränderungen bei Konsumfolgen sind folglich derzeit noch nicht möglich.

Die Zwischenergebnisse weisen für den Raum Hamburg einen leichten Rückgang der Inanspruchnahme von Leistungen der Suchtberatung (Erwachsene) und einen stärkeren Rückgang der Inanspruchnahme von Leistungen der Suchtberatung (Jugendliche) auf. Auf bundesdeutscher Ebene können für Veränderungen der Inanspruchnahme von Hilfen noch keine Aussagen getroffen werden. Die Entwicklung in Hamburg ist aus Sicht der Suchthilfe als problematisch zu bewerten und es bedarf dringend weiterer Analysen auf der Basis von bundesweiten Daten aus den Einrichtungen der Suchthilfe. Zu prüfen ist, ob die Zahlen aus Hamburg einen bundesweiten Trend widerspiegeln, v. a. da innerhalb der Mitgliedsverbände der DHS auch gegenläufige Berichte aus der Praxis vorliegen.

Die DHS stellt hierzu fest, dass es dringend abgestimmte und einheitliche Verfahren der beteiligten Behörden und anderen Organisationen geben muss, wie bei auffälligem und problematischem Konsum Frühintervention angeboten und Wege in die weitere Unterstützung des Hilfesystems aufgezeigt werden können. Es braucht zwischen Ordnungsämtern, Jugendämtern, Polizei sowie Jugendhilfe und Suchthilfe klare Absprachen und Zuständigkeiten sowie vereinbarte Prozeduren der Vermittlung bei problematischem Konsum.

Die DHS möchte darauf hinweisen, dass die Durchführung von wichtigen Präventionsmaßnahmen vor Ort auch in 2025 nicht flächendeckend erfolgen konnte. Die Fachstellen und Einrichtungen stellen eine hohe Nachfrage nach Präventionskursen und der Umsetzung von wirksamen Programmen fest, die jedoch aufgrund mangelnder Ressourcen in der Praxis zu wenig umgesetzt werden konnten. Die DHS fordert dringend dazu auf, die notwendigen Ressourcen für den Ausbau von Präventionsmaßnamen dauerhaft und flächendeckend bereitzustellen.

Aus Sicht der DHS sollten Menschen aufgrund der gesundheitlichen Risiken kein Cannabis konsumieren. Wenn Menschen dennoch Cannabis konsumieren, so sollten Produkte verfügbar sein, die ein möglichst niedriges Risikoprofil aufweisen.

Nach Auffassung der DHS zeigt der Zwischenbericht auf, dass die Gesetzesänderung noch nicht dazu geführt hat, dass Menschen, die Cannabis konsumieren, ausreichenden Zugang zu Cannabisprodukten einer gesicherten Produktqualität haben. Neben den nicht überall gleichermaßen zur Verfügung stehenden legalen Bezugsquellen besteht weiterhin ein großer Schwarzmarkt mit Produkten, von denen zusätzliche Gesundheitsgefahren ausgehen. Die DHS erneuert ihre Forderung nach einer Weiterentwicklung des KCanG unter Gesichtspunkten des Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz.

Pressestelle der DHS, 29.9.2025