Basiswissen Sucht

Mit der neuen Broschüre „Basiswissen Sucht. Ein Leitfaden für die psychotherapeutische Praxis“ stehen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nun gebündelt wertvolle Informationen für die Suchtanamnese in der Praxis zur Verfügung. Die Publikation wurde von der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen und der LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz herausgegeben und von der gemeinsamen Fachkommission Sucht der beiden Kammern erarbeitet.

Psychotherapie ist die Kerndisziplin der Suchtbehandlung. Nur wenn eine Sucht erkannt ist, können Patientinnen und Patienten gezielt darauf angesprochen und ermutigt werden, etwas zu ändern. Insbesondere Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind qualifiziert, eine Suchtstörung zu diagnostizieren und Patientinnen und Patienten entsprechend zu motivieren.

Die neue Broschüre „Basiswissen Sucht. Ein Leitfaden für die psychotherapeutische Praxis“ bietet übersichtliche Checklisten zu Alkohol, Amphetaminen, Cannabinoiden, Glücksspiel, Kokain, Medikamenten, Opioiden und Tabak. Erläutert werden Aspekte wie Wirkung, risikoarmer und problematischer Konsum, Konsumnachweise, klinische Symptomatik, Entzugserscheinungen und Laborbefunde. Die Checklisten weisen zudem auf Besonderheiten in der Psychotherapie hin und fassen Standardfragen und mögliche Fragen an Patientinnen und Patienten zusammen. Darüber hinaus informiert der Leitfaden über das komplexe Suchthilfesystem, über Abstinenznachweise und Laborparameter.

Suchtstörungen sind weit verbreitet und ziehen einen komplexen Behandlungsbedarf nach sich; häufig gehen sie mit komorbiden psychischen Erkrankungen einher. Um möglichst frühzeitig und zielgenau Hilfe anbieten zu können, sollte die Suchtanamnese daher zur Routine einer jeden psychotherapeutischen Praxis gehören. Die neue Broschüre bietet Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine praktische Hilfe, Patientinnen und Patienten frühzeitig zu erreichen und sie anzuregen, ihre Einstellung und ihr Verhalten zu ändern.

Die Broschüre steht auf der Homepage der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen und auf der Homepage der LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz zum Download zur Verfügung.

Quelle: Homepages Psychotherapeutenkammer NRW und LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz, 20.07.2017