Externe Suchtberatung in Haft

„Ich wollte nicht zurück auf die Straße.“ Als Danilo (Name geändert) in die Justizvollzugsanstalt kam, war er am Ende seiner Kräfte. Mit Anfang 30 blickte er bereits auf eine langjährige Suchtmittelkarriere zurück – und auf ein Leben zwischen Entzug, Haft und Hoffnungslosigkeit. In der externe Suchtberatung von Condrobs traf er zum ersten Mal auf jemanden, der ihn nicht nur als Fallnummer sah. „Bei Condrobs wurde ich nicht verurteilt, sondern verstanden.“ Mit dieser Unterstützung konnte er beginnen, sich weiterzuentwickeln. Nach der Haft ging es für ihn in ein betreutes Wohnprojekt. Heute lebt Danilo in einer kleinen Wohnung, hat Kontakt zu seiner Schwester aufgenommen und plant eine Umschulung im sozialen Bereich. Doch Angebote wie dieses stehen jetzt auf der Kippe.

Drohende Finanzierungslücke gefährdet Hilfe für suchtkranke Inhaftierte

Die Mittel für externe Suchtberatung in Justizvollzugsanstalten sind nicht ausreichend. Pro Vollzeitstelle müssen die Träger im Jahr 10.000 Euro Eigenmittel aufwenden. Für Träger wie Condrobs bedeutet das: Ein bewährtes Hilfsangebot mit enormer gesellschaftlicher Wirkung droht wegzufallen.

Jede*r dritte Inhaftierte ist von einer Suchterkrankung betroffen, bei weiblichen Gefangenen sind die Zahlen sogar noch höher. Sucht ist nicht Ursache, sondern Symptom vieler biografischer Brüche und häufig Teil eines Teufelskreises aus Armut, Ausgrenzung, Gewalt und psychischer Belastung. Gerade in Haft könnten diese Muster durchbrochen werden. Doch dafür braucht es spezialisierte, unabhängige Fachkräfte.

Einsparungen auf Kosten der Betroffenen und der Gesellschaft

Die Externe Suchtberatung in Haft ist weit mehr als ein Gesprächsangebot: Sie bietet einen geschützten Raum, fern von den strikten Regeln der Anstalt, fern von Misstrauen und dem Machtgefälle zwischen Gefangenen und Vollzug. Für viele ist sie der einzige Ort, an dem sie über ihren Konsum, über erlittene Traumata, über ihre Angst vor Rückfällen oder die Qualen eines Entzugs sprechen können, ohne Angst vor Sanktionen haben zu müssen.

Die Externe Suchtberatung baut wichtige Brücken in ein Leben nach der Haft. Sie öffnet Wege zu Therapien, sichert Zugänge zu Substitutionsprogrammen oder hilft dabei, nach der Entlassung eine stabile Wohnsituation zu finden. All das sind entscheidende Schritte, um Rückfälle zu verhindern und neue Perspektiven zu schaffen.

In der Realität erhalten jedoch zu wenig Inhaftierte Zugang zu Substitution oder Therapieplätzen. Dabei ist die Wirksamkeit gut belegt – medizinisch, sozial und auch wirtschaftlich. Es geht um Schutz vor Infektionskrankheiten, um die Vermeidung von Rückfällen, um echte Kriminalitätsprävention. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle und ignoriert nicht nur klare wissenschaftliche Fakten, sondern auch die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Menschen, die einen zweiten Anlauf verdienen.

Resozialisierung braucht Verlässlichkeit

Ein funktionierender Übergang aus der Haft gelingt nur mit Kontinuität. Ohne vorbereitete Krankenversicherung, Therapieanbindung oder Wohnperspektive bleiben viele nach der Entlassung sich selbst überlassen. Mit fatalen Folgen. Für Menschen, die substituiert werden oder psychiatrische Unterstützung brauchen, ist das Risiko eines Rückfalls in Beschaffungskriminalität oder gar einer tödlichen Überdosierung besonders hoch.

Unser Appell an die Bayerische Staatsregierung: Stellen Sie die Finanzierung der externen Suchtberatung in Justizvollzugsanstalten dauerhaft sicher!

Haft darf kein blinder Fleck der Sucht- und Gesundheitspolitik sein. Jeder Mensch hat ein Recht auf Behandlung, auch hinter Gittern. Und jede Investition in eine wirksame Resozialisierung lohnt sich doppelt: menschlich und gesellschaftlich.

Unterstützung

Petition Gefängnis ohne Perspektive? Externe Suchtberatung in Gefahr!

Pressestelle von Condrobs e.V., München, 30.7.2025