Weiterbildungsermächtigungen für Suchtfachkliniken

Der Deutsche Bundesverband der Chefärztinnen und Chefärzte der Fachkliniken für Suchtkranke e.V. (DBCS) hat am 30. Mai 2018 eine an die Landesärztekammern gerichtete Stellungnahme zu Weiterbildungsermächtigungen für Suchtfachkliniken im Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie herausgegeben. Darin tritt der Verband für eine Ausweitung des zeitlichen Umfangs ein bzw. gegen die aktuelle Tendenz, die Zeiten zu kürzen. Die im Vergleich zu psychiatrischen Akutkrankenhäusern restriktive Handhabung der Erteilung von Weiterbildungsermächtigungen an Suchtfachkliniken steht aus Sicht des DBCS in deutlichem Widerspruch zur Komplexität und gesellschaftlichen Bedeutung der Behandlung von Suchtkranken.

Der DBCS schlägt außerdem vor, die geforderte ständige Präsenz der/des Weiterbildungsermächtigten an der Klinik über Telemedizin abzudecken. In einem ‚sprechenden Fach‘ erlaube es diese Technik, psychiatrische Explorationen, Visiten, Supervisionsprozesse, Fallbesprechungen und Weiterbildungsvorträge durchzuführen. In der vorliegenden Novellierung der Musterweiterbildungsordnung sei der Einsatz von Telemedizin nicht angemessen berücksichtigt.

Für die Suchtkliniken spielt es eine wichtige Rolle, als Standorte der Weiterbildung attraktiv zu sein, um geeignetes ärztliches und psychologisches Fachpersonal zu gewinnen. Durch Einschränkungen dieses Angebots sieht der DBCS die Sicherstellung der fachgerechten Rehabilitation von Suchtkranken grundsätzlich in Gefahr.

Die Stellungnahme schließt mit der Bitte an die Landesärztekammern, gemeinsam mit dem Verband die Voraussetzungen zu schaffen, um (wieder) längere Weiterbildungsabschnitte im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung und in der Folge für psychologische Psychotherapeuten zu erreichen.

Die komplette Stellungnahme steht hier zum Download bereit.

Redaktion KONTUREN, 27.06.2018