Anfang 2017 treten neue, restriktivere Regeln für Spielhallen in Kraft – oder setzt sich die Lobby der Betreiber doch durch? Ein Zwischenruf
Das Spiel an Geldspielautomaten gilt als das Glücksspiel mit dem höchsten Suchtrisiko. Doch erst im Glücksspielstaatsvertrag von 2012 wurde es offiziell als Glücksspiel definiert, nachdem Geldspielautomaten jahrzehntelang als „Unterhaltungsgeräte mit Geldgewinnmöglichkeiten“ galten. Der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 und entsprechende Länderspielhallengesetze sollen die Verbreitung und die Umsatzmöglichkeiten von Spielhallen stärker regulieren. Nach einer Übergangszeit von fünf Jahren treten ab 2017 die neuen, restriktiveren Regelungen in Kraft. Wolfgang Schmidt-Rosengarten beschreibt in seinem Zwischenruf die dadurch angetriebene Lobbyarbeit der Branche und appelliert an die Kommunalpolitik, die gesetzlichen Vorgaben konsequent umzusetzen. » zum Artikel