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Vorschau auf die nächte Ausgabe

Strafvollzug

Staatlich angeordnete Sanktionen waren im Laufe der Zeit einem großen Wandel unterworfen. Noch im Mittelalter waren Gefängnisaufenthalte zum Zweck der Bestrafung unüblich. Gefängnisse dienten in der Regel dazu, De­linquenten bis zum Prozess bzw. der Vollstreckung des Urteils in Gewahrsam zu nehmen. Üblich waren in dieser Zeit Körperstrafen bzw. die Todesstrafe. Das änderte sich erst im Zuge der industriellen Revolution, denn hier kam der Besserungsgedanke auf. Die ersten „Zuchthäuser“ entstanden. Neue Trends im Strafvollzug sind die Privatisierung von Gefängnissen sowie die elektronische Fußfessel. Über die Entwicklung im Wandel der Zeit informiert unser Themenschwerpunkt im nächsten Heft.

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