Therapie suchtkranker Menschen im Maßregelvollzug.
Unterschiede und Besonderheiten im Vergleich zur Behandlung Suchtkranker
bei freien Trägern.
Gibt es eine spezielle, forensische Psycho- und Suchttherapie? Oder
sollte man besser von Psycho- und Suchttherapie in der Forensik sprechen?
Mit diesen Fragen soll sich dieser Beitrag auseinandersetzen.
Was bedeutet Unterbringung im Maßregelvollzug?
Die Hauptaufgabe des Maßregelvollzugs liegt in der Besserung
und Sicherung psychisch kranker und entwöhnungsbedürftiger
Straftäter zum Schutze der Allgemeinheit. Voraussetzung ist,
dass vom Untergebrachten in Folge seines Zustandes weitere erhebliche
rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die
Allgemeinheit gefährlich ist. Die Zeitdauer der Behandlung im
Maßregelvollzug sowie die Entscheidung zu einer bedingten Entlassung
(§ 67d StGB) richtet sich daher im Schwerpunkt nach der gefährlichkeitsprognostischen
Einschätzung des Betroffenen im Verlauf der Behandlung.
Hamburger Maßregelvollzug
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Annette Claßen |
Im Stadtstaat Hamburg werden alle in einem psychiatrischen Krankenhaus
(§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB)
untergebrachten Maßregelvollzugspatienten in der Forensischen
Abteilung der ASKLEPIOS Klinik Nord behandelt. Zurzeit sind in unserer
Abteilung 220 Patienten auf 176 regulären Plätzen untergebracht.
Die Abteilung verfügt über elf verschiedene Stationen,
die nach diagnostischen Schwerpunkten sowie abgestuften Sicherungsniveaus
(von hochgesichert bis hin zu offen geführt) ausgerichtet sind.
Der vielfältige Zusammenhang zwischen Sucht und Delinquenz ist
seit langem gut belegt. Eine Problematik mit psychotropen Substanzen
stellt mehr als andere psychiatrische Störungen und Erkrankungen
einen Risikofaktor für gewalttätiges Verhalten dar. Die
Wahrscheinlichkeit von Gewalttaten erhöht sich dadurch bis um
das Zehnfache (u. a. ECA-Studie). Unabhängig von der Gruppe
der nach § 64 StGB Untergebrachten mit primärer Suchtproblematik
betrug die Häufigkeit einer zusätzlichen Komorbidität
mit interventionsbedürftigen psychischen und Verhaltensstörungen
durch psychotrope Substanzen in der Gruppe der psychiatrisch kranken
Untergebrachten (§ 63 StGB) im Jahr 2005 bei uns 62,4 Prozent
(vornehmlich Missbrauchs- aber auch Abhängigkeitsprobleme von
illegalen Drogen, Alkohol und Medikamenten). Zur besseren Darstellung
der forensischen Behandlungskonzepte für Suchtkranke und der
damit verbundenen spezifischen Problematik werden wir uns allerdings
in diesem Artikel auf die Maßregelvollzugspatienten beziehen,
deren Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (gem. § 64 StGB)
angeordnet wurde. In unserem Haus werden zurzeit 41 Patienten gemäß § 64
StGB behandelt.
Was sind das für Patienten, die in der forensischen Entziehungsanstalt
landen?
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Martin Erb |
Dabei handelt es sich um Patienten, die von illegalen Substanzmitteln
(ca. 70 Prozent) wie auch von Alkohol (ca. 30 Prozent) abhängig
sind und meist sehr chronische und oft polyvalente Suchtverläufe
aufweisen. Um das Stufenkonzept von einer zunächst hochgesicherten
Unterbringung bis hin zur Unterbringung in der Wohngruppe als Entlassungsvorbereitung
strukturell einhalten zu können, erfolgt eine gemeinsame Unterbringung
auf den Stationen. Die Behandlung erfolgt gemischtgeschlechtlich,
wobei der Anteil an untergebrachten Frauen sehr gering ist. Im Durchschnitt
befinden sich ca. zwei bis drei Frauen verteilt auf drei Stationen
gleichzeitig in der Behandlungsgruppe. Dies entspricht dem bundesweiten
Trend der Unterbringung von Frauen gemäß § 64 StGB,
der bei ca. vier Prozent der Gesamtunterbringungen liegt (vergl.
Stichtagserhebung im Maßregelvollzug nach § 64 StGB, Ausgabe
2005 von Dr. med. Michael von der Haar). Die Hauptgruppe der Suchtkranken
im Maßregelvollzug ist zwischen 31 und 40 Jahren alt, die Altersverteilung
streut zwischen dem 21. Lebensjahr bis hin zum 65. Lebensjahr. Die
Delikte der Anlasstaten reichen von Sexualstraftaten, über Eigentums-
und Gewaltdelikte bis hin zu Tötungsdelikten. Die häufigste
Anlasstat zur angeordneten Unterbringung sind Gewaltdelikte (z. B.
Körperverletzung, schwerer Raub). Die neben der Unterbringung
parallel ausgesprochene Haftstrafe liegt bei den meisten Patienten
bei ungefähr fünf Jahren, kann jedoch von keiner Haftstrafe
(bei Schuldunfähigkeit) bis hin zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe
oder sogar der zusätzlich angeordneten Sicherungsverwahrung
(§ 66 StGB) reichen. Die Zeit der Unterbringung im Maßregelvollzug
wird in der Regel bis zum 2/3-Zeitpunkt auf die parallel angeordnete
Haftstrafe angerechnet, was häufig einen Einfluss auf die primäre
Motivation der Patienten hat. Bei den suchtkranken Patienten besteht
eine hohe Komorbidität mit einer Vielzahl anderer psychiatrischer
Erkrankungen wie Pesönlichkeitsstörungen (bevorzugt so
genannte Cluster B-Persönlichkeitsstörungen nach DSM-IV
bzw. vor allem emotional instabile Persönlichkeitsstörung
vom impulsiven und Borderline-Typus, dissoziale Persönlichkeitsstörung
etc. nach ICD-10), affektive Störungen, psychotische Störungen,
u. a. Hinsichtlich der biografischen Entwicklung sind bei den meisten
Maßregelvollzugspatienten gemäß § 64 StGB schwere
Defizite festzustellen. Zumeist war es ihnen nicht möglich,
tragfähige Beziehungen zu Eltern oder Ersatzpersonen aufzubauen,
und bei den Bezugspersonen bestanden nicht selten gravierende soziale
und psychische Probleme. Die Folge der zum Teil real schweren Traumatisierungen
sind schwere Beziehungsstörungen, zentrale Selbstwertprobleme
mit erheblicher Kränkbarkeit, heftige aggressive Impulse, geringe
Angst- und Spannungstoleranz, aber auch Ablehnungswünsche und
Depressivität der Patienten. Beim Großteil der Patienten
bestehen erhebliche Mängel in der Schul- und Berufsausbildung,
gravierende Probleme im Bereich ‚Wohnen und Arbeiten‘ und
häufig eine hohe finanzielle Verschuldung. Bei den jungen Delinquenten
spielen zudem deutliche Reifungsdefizite eine Rolle. Insgesamt sind
die Patienten in ihrem sozialen Funktionsniveau tiefgreifend beeinträchtigt
und benötigen einen hohen Aufwand an sozialpsychiatrischer und
sozialtherapeutischer Unterstützung. Es handelt sich in der
Regel um Menschen mit langer dissozialer Vorgeschichte, vieljähriger
Hafterfahrung und entsprechenden haftbedingten Verhaltensauffälligkeiten.
Die kriminologische Vorbelastung, oftmals schwere Delikte in der
Vorgeschichte und nicht zuletzt die zunehmende Zahl von Einweisungen
mit parallel zur Unterbringung im Maßregelvollzug verhängten
langen Haftstrafen von mehr als fünf Jahren (bis hin zur angeordneten
Sicherungsverwahrung) erhöhen zum einen deutlich die durchschnittliche
Behandlungsdauer im Maßregelvollzug und machen gleichzeitig
besondere Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
Besonderheiten der Zuweisung
Im Gegensatz zu der Klientel der freien Therapieträger gelangen
die betroffenen Patienten nicht nach einer freien Willensentscheidung
in die Suchtbehandlung. Die Einweisung und Unterbringung erfolgt
größtenteils nach juristischen Aspekten. Anhand empirischer
Untersuchungen wird in der Literatur von Fehleinweisungsraten in
der Größenordnung von 20 Prozent berichtet, ohne dass
es eine verbindliche Definition dafür gäbe, wann eine Fehleinweisung
vorliegt. Dabei lassen sich, grob skizziert, nach Seifert drei Definitionsmöglichkeiten
unterscheiden:
1. Wenn trotz Zuweisung die gesetzlich
definierten Kriterien der
Unterbringungsvoraussetzungen gemäß § 64
StGB nicht erfüllt
sind (ca. 26 Prozent).
2. Wenn nach sechsmonatiger stationärer Therapie keine konstruktiven
Therapieansätze erkennbar geworden sind (ca. 21 Prozent),
3. oder wenn, wie Platz (1996) es formuliert, eine „sekundäre
Abhän
gigkeit“ bei z. B. zugrunde liegender (antisozialer)
Persönlichkeits
störung und verinnerlichter Kriminalität vorliegt
(ca. 28 Prozent).
Die so gewonnenen Gruppierungen sind jedoch keineswegs deckungsgleich.
Zur Therapie
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Dr. Guntram Knecht |
Am Beginn der Therapie benötigt jeder Behandler Arbeitshypothesen
zur Problematik des Patienten und muss sich vor dem Hintergrund seines
gelernten Methodenrepertoirs für geeignete Vorgehensweisen entscheiden.
In bisherigen Tätigkeitsschwerpunkten der Suchttherapie hierfür
oft entwickelte praktische Routinen sind stets neu zu hinterfragen.
Aus dem gesetzlich formulierten Behandlungsauftrag „Besserung
und Sicherung“ ergeben sich für die Arbeit im Maßregelvollzug
jedenfalls grundlegende Besonderheiten. Dreht es sich in der Medizin
und Psychotherapie doch gemeinhin um die Reduzierung psychopathologischer
Symptome und die Verminderung eines subjektiven Leidensdruckes, so
liegt in der forensischen Therapie das durch den Gesetzgeber festgelegte
Behandlungsziel in der Minimierung des Risikos für weiteres
erheblich rechtswidriges Handeln und somit im Bereich der Modifikation
zukünftigen Verhaltens. Die Rehabilitation forensischer Suchtpatienten
muss deshalb auch ein wesentlich breiteres Angebot an verhaltensmodifizierenden,
psychagogischen, pädagogischen, sozial-edukativen und rehabilitativen
Maßnahmen in das therapeutische Konzept integrieren und lässt
sich somit eher als eine Kombination von Sozial- und (stationärer)
Suchttherapie beschreiben. Die relativ lange Behandlung (durchschnittlich über
2 Jahre) mit unterschiedlichen Sicherungsanforderungen verlangt zudem
eine andere Unterbringungsstruktur und stellt höhere Anforderungen
an die innere (auch bauliche) Qualität der Einrichtungen. Patientenorientiert
ist zu beachten, dass die Zusammenhänge zwischen Sucht und Straffälligkeit
vielfältig und komplex sind, wobei sich die Thematik für
Drogenabhängige und Alkoholiker zumindest für eine Kerngruppe
unterschiedlich darstellt. So hat eine im Maßregelvollzug gemäß § 64
StGB häufig vertretene Gruppe von Alkoholikern im Rausch Gewaltdelikte
begangen - dies hängt teilweise mit der spezifischen Wirkung
des Alkohols zusammen. Andererseits gibt es die Gruppe von Heroinkonsumenten, über
die eine weit verbreitete Ansicht besteht, dass sie durch den Beschaffungsdruck
straffällig geworden sind. Eine Anschauung die von kriminologischen
Daten nicht uneingeschränkt gestützt wird. Die Daten belegen
vielmehr, dass viele Drogenanhängige schon straffällig
wurden, bevor sie mit dem Konsum harter Drogen in Berührung
gekommen sind (siehe: Leygraf, 1998). Gerade in der Gruppe der Patienten
mit einer Neigung zum so genannten „sensation seeking“ beobachten
wir gerade in Hamburg eine auffällige hohe Neigung auf den Konsum
von Crack umzusteigen. Hierdurch wurden teilweise bereits im Vorfeld
installierte Substitutionsbehandlungen (Beikonsum) unterlaufen. Oftmals
bereits in der Vergangenheit installierte Maßnahmen gemäß § 35
BtMG scheiterten ebenfalls, so dass es letztlich zur Einweisung in
unsere Abteilung kam. Der hohe Anteil an illegal Drogenabhängigen
und die hohe Komorbidität mit dem Vorliegen einer antisozialen
Persönlichkeitsstörung steht hiermit im Zusammenhang. Die
negative Auswirkung gerade dieser Diagnose auf die therapeutische
Erreichbarkeit und den Verlauf der Therapie wird in der Literatur
zur Suchtbehandlung hinlänglich diskutiert. Dort findet man
auch die Empfehlung, beim Vorliegen dieser Kodiagnose den strukturiert
durchgeführten, Kompetenzen vermittelnden Behandlungsansätzen
den Vortritt gegenüber interaktionellen Therapien zu geben (z.
B. Burtscheidt, 2000).
Kriminaltherapie
Eine wissenschaftlich orientierte Therapie zur Reduzierung des zukünftigen
Delinquenzrisikos erfordert darüber hinaus eine sorgfältige
Analyse der legalprognostisch risikorelevanten Defizite des einzelnen
Patienten. Aufgrund dieser Analyse muss das auf die individuellen
Defizite abgestimmte, theorie- oder hypothesengeleitete, therapeutische
Vorgehen erfolgen. Die Arbeitsgruppe um Müller-Isberner (z.
B. Müller-Isberner, 2002) hat hierfür den Begriff Kriminaltherapie
geprägt, der nach Pfäfflin den Vorteil besserer Operationalisierbarkeit
in sich birgt. D. h., insbesondere Straftäter, die ihr kriminelles
Verhalten Ich-synton (im Einklang mit sich selbst) verarbeiten und
deshalb keine Störungseinsicht haben, können sich viel
besser auf das Behandlungsziel einlassen, selbst Kontrolle über
ihre Handlungen zu gewinnen, um nicht wieder in Strafhaft oder in
den Maßregelvollzug zu kommen. Wie in der allgemeinen Psychotherapieforschung
(vgl. Grawe et al., 1994) zeichnet sich auch in der Kriminaltherapie
ab, dass keineswegs alle Behandlungsarten bei vergleichbarer Klientel
unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebensbedingungen gleich
wirksam sind. Soweit signifikante Wirkunterschiede bei der Straftäterbehandlung
vorliegen, gehen sie konsistent in folgende Richtung: Patienten mit
hohem Risiko benötigen intensive Maßnahmen (risk principle).
Das therapeutische Vorgehen sollte auf solche Maßnahmen abzielen,
die nach dem empirischen Kenntnisstand kriminogene Faktoren sind
(need principle). Therapien sollten den spezifischen Lernweisen und
Fähigkeiten der Delinquenten angepasst werden (responsivity
principle). Wegen der oft mäßigen verbalen und kognitiven
Voraussetzungen sollte der Schwerpunkt auf handlungsorientierten
Ansätzen, Modell-Lernen und der didaktisch aufbereiteten Vermittlung
konkreter Fertigkeiten unter Gebrauch von Autorität liegen („firm
but fair“) (siehe: Andrews et al. (1990) Das bedeutet: Während
der gesamten Behandlung bleiben - einem roten Faden gleich - folgende
kriminogene Faktoren (Andrews, 1995; Lösel, 1995; Gendreau,
1996) im therapeutischen Blickfeld: antisoziale Ansichten und Einstellungen,
antisoziale Peer-Kontakte, kriminelle Identität, Impulsivität,
Mangel an sozialen Fertigkeiten, selbstschädigende Coping-Strategien,
Unfähigkeit zu planen und konzeptionell zu denken, mangelnde
Antizipation von Konsequenzen, Unzureichende Problemlösefähigkeiten,
Externalisierung von Verantwortung, irrationale und rigide Denkgewohnheiten,
mangelnde Selbstkontrolle und substanzgebundene Probleme. Bezogen
auf das letztgenannte Problemfeld orientieren wir uns an den in der
Literatur beschrieben häufig defizitären Verhaltensbereichen
Drogen-, Freizeit-, Arbeits- und Sozialverhalten. Das Vorliegen und
die Modifikation dieser Faktoren wird bei der Erarbeitung von Halbjahrestherapieplänen
stets erneut überprüft. Die gesamte Kriminaltherapie ist
klar strukturierten, transparenten Regeln verpflichtet und unternimmt
grundsätzlich den Versuch einer Minimierung negativer Haft-
und Kontexteffekte. Es sollen günstige Rahmenbedingungen für
evaluierte (kognitiv-behaviorale) Programme geschaffen werden, die
einen möglichst vorteilhaften Transfer in das unmittelbare Lebensumfeld
erleichtern helfen. Dabei nutzen wir die zentralen Wirkfaktoren verhaltenstherapeutischer
Gruppenangebote wie beispielsweise das Gelingen einer Zuversicht
vermittelnden Grundhaltung und kooperativer Arbeitsbeziehung zwischen
Gruppenmitgliedern und Therapeuten, hohe und kontinuierliche Transparenz
bezüglich der Lernziele und ihre plausible Begründung,
sowie die wechselseitige Unterstützung beim Bewältigen
persönlicher Schwierigkeiten.
Hierarchie der Therapieziele
Von besonderer Bedeutung ist der Aspekt einer Hierarchisierung der
Therapieziele. Dabei orientieren wir uns an dem von Linehan (1996)
erarbeiteten Behandlungsprogramm für (Borderline-) persönlichkeitsgestörte
Patienten (Dialektisch Behaviorale Therapie, DBT) für das mittlerweile
speziell adaptierte Formen für die Behandlung von Menschen mit
antisozialer Persönlichkeitsstörung entwickelt werden,
die sich einer zunehmender Verbreitung in forensischen Settings erfreuen.
Bei diesem Konzept liegt das primäre Behandlungsziel zunächst
in der Verhinderung und/oder Reduktion lebensbedrohlichen Verhaltens
wie z. B. Gewalt, Geiselnahme, (ungeschützte) Promiskuität
und der Neutralisierung kriminogener Netzwerke. Auf einer höheren
Hierarchieebene wird den Stationsbetrieb störenden Verhaltensweisen
wie Suchtmittelmissbrauch, Stehlen, Aufwiegeln von Mitpatienten oder
Bandenbildung entgegen gearbeitet. Auch therapiegefährdendes
Verhalten wird immer vorrangig thematisiert, bevor es um die weiterführenden
Therapieinhalte gehen kann. Das bedeutet: Wenn beispielsweise in
der Gruppentherapien das Arbeitsklima gestört wird, wenn es
zur so genannten Non-Compliance oder zu Verhaltensweisen kommt, die
Burnout bei Therapeuten fördern oder die Lebensqualität
der Patienten wegen notwendig gewordener Reglementierungen im Stationsbetrieb
vermindern, wird zuerst hieran gearbeitet, um nach Behebung der „Störung“ weiter
die „eigentlichen“ Therapieinhalte zu lehren, nämlich
die Förderung von Verhaltens- und Problemlösefertigkeiten
(skills training), das Einüben von Entspannungstechniken, das
Training sozialer Kompetenz und die Vermittlung von Strategien zur
Emotionsregulation und zum Stress- und Selbstmanagement. Die Patienten
werden auch über das in der Prognoseforschung gesammelte Wissen
informiert. Sie erfahren, dass von ihnen im Vollzug ausgeübte
Gewalt oder (verbale) Aggressionen gegen Personen sowie Gegenstände
prognostisch ungünstig bewertet werden und somit auch Lockerungsmaßnahmen
verhindern. Bei unserer Arbeit gilt das Null-Toleranz-Prinzip für
den Umgang mit Aggressionen. Diese werden schon im Anbahnungsprozess
durch Maßnahmen wie time out (z. B. Rückverlegung in einen
höher gesicherten Bereich oder zeitweiliges Herausnehmen aus
dem Therapieprozess) o. ä. sanktioniert. Ähnliches gilt
für Substanzabusus, Entweichungen oder Versuche hierzu, das
Unterlaufen von Vereinbarungen und Spielregeln oder das Aufstacheln
von Schwächeren etc.
Pharmakotherapie
Im Hinblick auf die Häufigkeit von komorbiden Persönlichkeitsstörungen
(im Bundesdurchschnitt liegt der Anteil von Suchtkranken mit Persönlichkeitsstörung
im Maßregelvollzug bei ca. 80 Prozent) und deren Ausprägung
(extrovertierte Cluster-B Persönlichkeitsstörungen mit
hoher Impulsivität) besteht bei der zielführenden Suchtherapie
im Maßregelvollzug ein zusätzlicher Aspekt in der Modifikation
von biologischen Dispositionen für störende Verhaltens-
und Erlebnisweisen. Dabei kommen syndromorientiert moderne Psychopharmaka
aus den Gruppen der atypischen Neuroleptika, der stimmungsstabilisierenden
Substanzen (Lithium und Antikonvulsiva) und der Selektiven Serotonin
Wiederaufnahmehemmer (SSRI) zur Anwendung. Diese können eingebettet
in einen Gesamtbehandlungsplan mit psychotherapeutischen und sozialtherapeutischen
Verfahren die Verletzlichkeit des Patienten für andauernde Abweichungen
und Dysfunktionen in den Zieldimensionen Denken, Affektivität
und Impulskontrolle vermindern und den Patienten dadurch oft erst
für therapeutische Maßnahmen zugänglich machen (Benkert,
Hippius 2005).
Genauer kann auf diese sich rasch entwickelnden und besonders in
schwierigen Fällen hilfreichen medikamentösen Zusatzinterventionen
hier allerdings nicht eingegangen werden.
Die drei (bzw. vier) Phasen der Behandlung
Die im Mittel zweijährige Behandlung ist in drei Phasen untergliedert
und beginnt mit der Aufnahme im hochgesicherten Bereich (Haus 18).
Dort wird neben einer eingehenden Analyse von Fertig- und Fähigkeiten,
Defiziten und Risiken des Patienten (Diagnostik/Prognostik) die qualifizierte
Entzugsbehandlung unter Zuhilfenahme der üblichen medizinischen
Maßnahmen durchgeführt. Alle Patienten (vorzugsweise solche
mit Crackabhängigkeit) erhalten zudem ein Angebot für Akupunktur
(NADA). In den Gruppensitzungen geht es zunächst um die Vermittlung
eines Störungsverständnisses, das Erarbeiten von Störungszyklen
(Psychoedukation), das Erzeugen der Störungsannahme und Behandlungseinsicht
(Motivation). Die Suchtmittelabstinenz wird bei nicht gewährten
Vollzugslockerungen im geschlossenen Setting über Stimuluskontrolle, Überprüfung
der Außenkontakte und Drogenscreenings sichergestellt. Nach
etwa einem halben Jahr wird der Patient bei günstigem Verlauf
auf eine Therapiestation verlegt. Die Therapie findet unter weniger
gesicherten Bedingungen auf einer geschlossenen Station (Haus 9)
mit bereits gelockerten Patienten statt. Diese dürfen Ausgänge
in die Stadt unternehmen und stellen damit für die Gemeinschaft
einen näheren Bezug zur Außenwelt her. Auf der Therapiestation
geht es vor allem in den Einzeltherapien verstärkt um das Erzeugen
von Delikteinsicht und die Erarbeitung von Deliktzyklen unter Berücksichtigung
der individuellen Rolle der Suchtproblematik, dem Einüben von
Fertigkeiten zur Antizipation zukünftiger Krisensituationen
und der Festigung von Vermeidungsstrategien (Rückfallprävention). Über
den Gesamtbehandlungszeitraum begleitende Therapieinhalte widmen
sich der Erarbeitung einer akzeptablen Werteordnung, dem Einhalten
von Spielregeln, der Vermittlung von Normen und Werten (z. B. „Dilemma
Diskussion“; vgl. hierzu R&R Training), dem Empathie-Training,
der Verbesserung der Beziehungs- und der Bindungsfähigkeit,
der Tages- und Freizeitstrukturierung („mit sich selbst etwas
anfangen lernen“), dem Beseitigen von Arbeits- und Bildungsdefiziten
(Sozialtherapie) sowie der Entwickeln eines realistischen Lebensplans.
Neben pflegerisch geleiteten Gruppen (Morgen- und Abendrunden, Kochgruppenbesprechung,
Stationsversammlung, Entspannungstraining) werden spezielle therapeutische
Angebote aus dem Ergo- und Psychotherapiebereich gemacht: z. B. gezieltes
Bewerbungstraining im Rahmen der beruflichen Rehabilitation, soziales
Kompetenztraining (nach Hinsch & Pfingsten), kognitiv-behavioral
ausgerichtete Gruppen zur Aufklärung und Vermittlung von Problemlösekompetenzen
und multimodal-zieloffene Verhaltenstherapiegruppe (siehe hierzu:
Lazarus, 1968, Fiedler, 1996). In der letztgenannten Gruppe sollen
von den Patienten eigene Themen eingebracht werden, wobei nach dem
Konzept „Einzeltherapie in der Gruppe“ vorgegangen wird.
Geplant sind derzeit der Aufbau eines speziellen Gruppenangebots
zur Deliktaufarbeitung (in Anlehnung an Lazarus) und die Implemtierung
eines multimodalen kognitiv-verhaltenstherapeutisch ausgerichteten
Gruppenprogramms, welches sich in der Straftäterbehandlung bereits
sehr bewährt hat (Reasoning and Rehabilitation Programm; Fabiano,
Porporino & Robinson, 1990). Die Entlassungsvorbereitung und
Außenorientierung wird von einer offenen Station (Haus 10)
betrieben. Von dort wird auch der Weg in die qualifizierte Nachsorge
bei freien Trägern gebahnt und therapeutisch begleitet. Die
Patienten leben in einem wohngruppenähnlichen Setting und gehen
in der Regel bereits außerklinischen Tätigkeiten nach.
Sie führen ihre Einzeltherapie weiterhin bei ihren bisherigen
Bezugstherapeuten der Therapiestation fort, um ein Optimum an Beziehungskonstanz
zu gewährleisten. Außerdem besuchen sie wöchentlich
ein eigenes psychologisch geleitetes Gruppenangebot, in dem die speziellen
Probleme in der oft nochmals schwierigen Phase der Ablösung
vom Haus thematisiert werden. Den Abschluss der Therapie bildet der
so genannte Dauerurlaub der auf maximal drei Monate ausgedehnt werden
kann. Während dieser Zeit leben die Patienten bereits in ihrem
sozialen Empfangsraum und stellen sich einmal wöchentlich (begleitet
von Urin- und Alkoholkontrollen) bei ihren zuständigen Therapeuten
im Maßregelvollzug vor. Der noch immer zuständige Bezugstherapeut
hält während dieser Phase zudem den Kontakt zu den KollegInnen
der Nachsorge und steht mit diesen in einem möglichst engen
Austausch. Nach der Behandlung tritt in der Regel Führungsaufsicht
ein, wobei von der Maßregelvollzugseinrichtung Weisungen empfohlen
werden, die unter anderem auch Einfluss auf die Ausgestaltung der
Nachsorgemaßnahmen haben und somit einen engen vorherigen Austausch
zwischen den Behandlern des Maßregelvollzugs und den dann zuständigen
Therapeuten erfordern.
Fazit
Die Therapie von
Suchtkranken im Maßregelvollzug umfasst im
Schwerpunkt eine bis zu zwei Jahre dauernde, gerichtlich angeordnete
Behandlung von illegal drogenabhängigen und alkoholkranken Männern
und Frauen mit einem chronischen Suchtverlauf und einer hohen Komorbidität
mit psychiatrischen Störungen (bevorzugt Persönlichkeitsstörungen).
Sowohl die Art und das Ausmaß der Störungen als auch
die erheblichen dissozialen Vorbelastungen (Vorstrafen, Anlassdelikte,
begleitende Haftstrafen) erfordern im Hinblick auf den Doppelauftrag
der Besserung und Sicherung eine spezifische Vorgehensweise. Beschrieben
wurde eine der Aufgabenstellung angemessene spezielle Methodenkompetenz,
wie sie sich in dem von uns übernommenen Begriff der Kriminaltherapie
darstellt. Dabei wird die Suchttherapie durch ein an den Grundsätzen
der Straftäterbehandlung (Risiko-, Bedürfnis- und Ansprechbarkeitsprinzip),
an Wirksamkeitsstudien (Schwerpunkt auf kognitiv-behaviorale und
handlungsorientierte Ansätze, Modell-Lernen und Vermittlung
konkreter Fertigkeiten) und Modifikationen etablierter Programme
(Hierarchisierung von Therapiezielen nach DBT-Forensik) weiter entwickeltes
spezielles Methodenwissen ergänzt.
Annette Claßen, Martin Erb, Dr.
Guntram Knecht
Literatur bei den Verfassern.
Kontakt:
Asklepios Klinik Nord Campus Ochsenzoll
VI. Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie -
Forensische Psychiatrie
Langenhorner Chaussee 560 • 22419 Hamburg
Tel. 040/18 18 87 - 2513 • Fax 040/18 18 87 - 1705
E-Mail:
Annette.Classen@k-nord.lbk-hh.de
Martin.Erb@k-nord.lbk-hh.de
Guntram.Knecht@k-nord.lbk-hh.de
Angaben zu den Autoren:
Annette Claßen ist Fachärztin für Psychiatrie und
Forensische Gutachterin. Sie arbeitet als Oberärztin in der
Forensischen Abteilung der Asklepios Klinik Nord. Sie ist seit 1993
in Schwerpunkt in der Behandlung Abhängigkeitserkrankter und
seit 1997 in der Forensik tätig.
Dipl.-Psych. Martin Erb ist Fachpsychologe für Rechtspsychologie
BDP/DGPs, Forensischer Gutachter und Psychologischer Psychotherapeut
mit Weiterbildung in humanistischen Verfahren (Gestalt- und Körpertherapie)
und in Klinischer Verhaltenstherapie. Er arbeitet seit 15 Jahren
in der Forensik und hat sich als zertifizierter R&R - Trainer
auf das Tätigkeitsfeld der Kriminaltherapie spezialisiert.
Dr. Guntram Knecht ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie,
Schwerpunkt Forensische Psychiatrie (ÄK + DGPPN) und Forensischer
Gutachter. Er leitet als Chefarzt die Forensische Abteilung der Asklepios
Klinik Nord und ist seit 1989 in der Forensik in Österreich
und Deutschland tätig.
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