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Vorschau auf die nächte Ausgabe
Suchttherapie in geschlossenen Einrichtungen
Nach dem Strafgesetzbuch werden im Maßregelvollzug psychisch
kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher untergebracht, die als schuldunfähig
oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen zugleich
unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine
weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist. Fachlich zuständig
ist die forensische Psychiatrie/Forensik. Welche Rolle spielt eine
Suchtmittelabhängigkeit im Zusammenhang mit einer Straftat
und/oder psychischen Krankheiten? Welchen Einfluss hat eine Sucht
auf die Strafzumessung? Als wie frei beurteilt die Gesellschaft
heutzutage den menschlichen Willen? Gibt es Besonderheiten, die
bei der Therapie psychisch kranker und suchtkranker Straftäter
in geschlossenen Einrichtungen beachtet werden müssen? Und
welche Maßnahmen greifen, wenn Forensik-Patienten entlassen
werden?
Um diese Fragestellungen und mehr geht es in
den Titelbeiträgen
von Ausgabe 3-2006.
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zu Sucht und sozialen Fragen 
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