zurück

Vorschau auf die nächte Ausgabe

Suchttherapie in geschlossenen Einrichtungen

Nach dem Strafgesetzbuch werden im Maßregelvollzug psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher untergebracht, die als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen zugleich unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist. Fachlich zuständig ist die forensische Psychiatrie/Forensik. Welche Rolle spielt eine Suchtmittelabhängigkeit im Zusammenhang mit einer Straftat und/oder psychischen Krankheiten? Welchen Einfluss hat eine Sucht auf die Strafzumessung? Als wie frei beurteilt die Gesellschaft heutzutage den menschlichen Willen? Gibt es Besonderheiten, die bei der Therapie psychisch kranker und suchtkranker Straftäter in geschlossenen Einrichtungen beachtet werden müssen? Und welche Maßnahmen greifen, wenn Forensik-Patienten entlassen werden?

Um diese Fragestellungen und mehr geht es in den Titelbeiträgen von Ausgabe 3-2006.

zurück

der Träger DeutschOrdensWerke Fachzeitschrift zu Sucht und sozialen Fragen
Redaktion Konturen • Frankfurter Allee 40 • 10247 Berlin