Leseprobe 01 / 2006

Betreutes Wohnen für chronisch suchtkranke Menschen

Das ambulante Behandlungsangebot der Laufer Mühl

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Dominik Ulrich
 

Bereits vor einigen Jahren wurde im Gesundheitswesen unter dem Druck der Kosteneinsparung die Devise „ambulant vor stationär“ ausgegeben. Dieser Leitsatz bezog sich zunächst auf die Behandlung von körperlichen Erkrankungen und die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen. Inzwischen betrifft diese Entwicklung aber in zunehmendem Maße auch die Versorgung von chronisch suchtkranken Menschen. Allerdings sprechen nicht nur finanzielle Gründe für eine Behandlung dieser Klientel im ambulanten Rahmen, sondern es wird auch ein Paradigmenwechsel in der Versorgung chronisch Suchtkranker deutlich. Sie werden mittlerweile weniger als hilfebedürftige, sondern vielmehr als leistungsberechtigte Menschen mit Unterstützungsbedarf wahrgenommen, mit der Folge einer deutlichen Stärkung ihrer Position. Dies beinhaltet allerdings auch eine größere Verpflichtung des Leistungsberechtigten in der Verantwortung für seinen Gesundungsprozess. Die ambulante Behandlung chronisch suchtkranker Menschen ist auch aus fachlichen Gesichtspunkten bei bestimmten Klientengruppen sinnvoll, wie die praktischen Erfahrungen der soziotherapeutischen Einrichtung Laufer Mühle aufzeigen sollen.

Die Laufer Mühle ist eine soziotherapeutische Langzeiteinrichtung für chronisch suchtkranke Menschen, die von Alkohol, Drogen oder Medikamenten abhängig sind, wobei auch mehrfachabhängigkeiten und Personen mit einer zusätzlichen psychischen Diagnose behandelt werden. Gesetzliche Grundlage der Behandlung ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff. SGB XII. Das Behandlungskonzept basiert auf Theorie und Praxis der therapeutischen Gemeinschaft mit dem Schwerpunkt der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Arbeitstherapie sowie Praktikums-und Beschäftigungsmöglichkeiten in den sozialen Betrieben der Laufer Mühle gGmbH, stellen mit ihren lebens- und realitätsnahen Arbeitsangeboten ein wichtiges Lernfeld für die Klienten dar. Ein bedeutender Baustein des Konzeptes ist das Zusammenleben in kleineren, therapeutisch abgestuften Wohngemeinschaften, wodurch die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Klienten schrittweise gefördert und der dauerhafte Ausstieg aus der Sucht ermöglicht werden soll. Dies führt von einer engen Begleitung in der Anfangsphase über den Abschluss des stationären Bereichs bis hin zum Wechsel in das ambulant Betreute Wohnen. Ergänzend dazu werden Qualifikationen,  verschiedene Gruppenangebote, individuelle Beratung und Förderung, sowie die unterschiedlichsten Freizeitmaßnahmen angeboten.

Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen der Laufer Mühle versteht sich als therapeutisch begleitete, ambulante Nachsorge im Anschluss an eine interne oder externe stationäre Therapie. Aufgenommen werden chronisch suchtkranke Frauen und Männer, die über ausreichende Stabilität und genügend Kompetenzen verfügen, um im loseren Rahmen ihre Suchtfreiheit aufrecht zu erhalten.

Entstehung des Betreuten Wohnens

Das Betreute Wohnen hat sich aus dem stationären Bereich der Laufer Mühle entwickelt. Ende der 90er Jahre veränderte sich die Klientel der Einrichtung, immer mehr jüngere Menschen wurden aufgenommen. Für diesen Personenkreis mussten Perspektiven geschaffen werden, denn das Ziel der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung rückte dadurch deutlich stärker in den Vordergrund. Allerdings war der Schritt von der stationären Betreuung hin zu einem eigenverantwortlichen Leben für viele Klienten zu groß, ein begleiteter Übergang erschien sinnvoll. Daher eröffnete die Laufer Mühle am 1. Mai 2000 den ambulanten Bereich des Betreuten Wohnens für chronisch suchtkranke Menschen. Zunächst wurden vier Plätze geschaffen, mit steigendem Bedarf konnten diese schrittweise auf derzeit 24 Plätze ausgebaut werden. Aufgenommen werden Personen ab 18 Jahren, wobei die meisten Klienten zwischen 30 und 39 Jahren alt sind.

Klientenmerkmale

Bevor die Klienten in die Laufer Mühle aufgenommen werden, haben sie im Durchschnitt bereits zwei Entwöhnungsbehandlungen absolviert, die allerdings nicht zu einer dauerhaften Stabilisierung und Suchtfreiheit führten. Neben der Abhängigkeitsproblematik bestehen in der Regel soziale, psychische und körperliche Beeinträchtigungen, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, hohe Verschuldung, problemverursachende Herkunftsfamilie und vorübergehender oder langjähriger Ausschluss vom Leben in der Gemeinschaft. Vor Einführung des ambulanten Bereiches lebten die Klienten oft jahrelang im stationären Bereich, es gab kaum weiterführende, suchtfreie Perspektiven. Von Seiten der Kostenträger wurden niedrige Anforderungen an die Hilfeempfänger gestellt, die Menschen waren langzeitverwahrt und Kostenübernahmen wurden oft bis auf weiteres ausgesprochen.

Finanzierung des Lebensunterhaltes

Im stationären Bereich werden für die Klienten alle Kosten des Lebensunterhaltes wie Unterkunft, Verpflegung und Kleidung vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Demgegenüber müssen die Klienten im ambulanten Bereich alle Ausgaben durch das eigene Einkommen, z. B. Arbeitseinkommen, Rente oder Grundsicherungsleistungen, bestreiten.

Kostenträger

Die Finanzierung des Betreuten Wohnens erfolgt durch den überörtlichen Sozialhilfeträger, wobei die Antragsstellung meist an den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger delegiert wird, in dem der Leistungsberechtigte vor der Aufnahme seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Konzeption des Betreuten Wohnens

Die Laufer Mühle versteht sich als Therapeutische Gemeinschaft, in der Sucht- und Gewaltfreiheit die Grundvoraussetzungen bieten, um langfristig gesunden zu können. Da die Klienten Konflikte jahrelang durch Gewalt bzw. Rückgriff auf Suchtmittel „gelöst“ haben, bietet ein klarer gewalt- und suchtfreier Rahmen Sicherheit und Orientierung. Rückfälle werden im Rahmen der Behandlung durch intensive therapeutische Maßnahmen bearbeitet. Die Klienten leben in Wohngruppen mit drei bis sechs Personen, wobei die Wohnungen in der Regel durch die Einrichtung angemietet und an die Klienten untervermietet werden. Für das Betreute Wohnen gelten folgende Aufnahmekriterien:

• Krankheitseinsicht, klare Motivation zur Abstinenz und Veränderung der Lebensgestaltung im loseren Rahmen mit Hilfe der Gemeinschaft
• weitgehende Selbständigkeit in den verschiedenen Lebensbereichen, z. B. lebenspraktische Basisfähigkeiten, eigenständiges Verwalten der eigenen Einkünfte, möglichst selbstständiges Erledigen administrativer Aufgaben, Selbstverantwortung in Bezug auf Gesundheitsvorsorge
• Abschluss der stationären Therapie und weiterhin Bereitschaft zur suchttherapeutischen Reflektion
• im Vorfeld mindestens ein Jahr lang stabiler Aufenthalt in einer Außenwohngruppe ohne Rückfall oder drastisches Fehlverhalten
• Vorhandensein einer konkreten Lebensplanung und realistischer Vorstellungen für die nächsten Monate
• Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung innerhalb der Therapeutischen Gemeinschaft
• eine Vollzeit-Tagesstruktur muss vorhanden sein, z. B. Arbeitsplatz, Zuverdienst oder externe Arbeitstherapie

Behandlungsangebote

Die Betreuungsleistung orientiert sich an den fünf Modulen der Hilfeplanung. Diese wurden im Rahmen der Entwicklung des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Mittelfranken als überörtlichen Kostenträger für alle ambulanten Einrichtungen für sucht- und psychisch kranke Menschen in Mittelfranken entwickelt.

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In jedem Modul wird nach der Intensität der notwendigen Hilfeleistung unterschieden. Diese ist in sechs Kategorien unterteilt von „keine Hilfestellung“ bis hin zu „intensives individuelles Angebot“. Der Bedarf des einzelnen Klienten wird in regelmäßigen Hilfeplangesprächen unter Berücksichtigung seiner Ressourcen zusammen mit dem Klienten festgelegt. Auf der Grundlage dieses Verfahrens ergibt sich die Einstufung des Klienten in eine Hilfeempfängergruppe (HEG), der jeweils ein Betreuungsschlüssel zu Grunde liegt. Danach bemisst sich dann die Vergütung der Betreuungsleistung.

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Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die HEG 4 nur in Ausnahmefällen gewährt wird und im Betreuten Wohnen der Laufer Mühle kaum vorkommt. Im stationären Bereich der Einrichtung beträgt der Tagespflegesatz im Rahmen einer Außenwohngruppe 70,08 Euro, im Vergleich dazu ist die Behandlung im Betreuten Wohnen also deutlich günstiger. Die Aufenthaltsdauer im Betreuten Wohnen beträgt durchschnittlich ein bis zwei Jahre, anschließend erfolgt der Auszug in eine eigene Wohnung. Als Zwischenschritt auf diesem Weg bietet sich das Betreute Einzelwohnen an.

Behandlungsziele

Grundlegendes Ziel des Betreuten Wohnens ist die Wiedereingliederung in das Berufsleben und in die Gesellschaft. Dazu gehören die Aufrechterhaltung der Stabilität und Suchtfreiheit unter schrittweiser Übernahme von Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. Darüber hinaus hat jeder Klient je nach persönlicher Situation individuelle Ziele, z. B.:
• erlernen von Kritikfähigkeit
• Konfliktlösung statt Konfliktvermeidung
• behördliche Angelegenheiten selbstständig regeln
• Ausbau sozialer Kompetenzen
• Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzes
• sinnvolle Freizeitgestaltung
Die individuellen Ziele des Klienten werden im Hilfeplangespräch festgeschrieben, sie sind damit für ihn bindend. Somit kann der Leistungsberechtigte sein eigenes Tempo bestimmen und selbst mit Unterstützung entscheiden, ab wann sich die Begleitung verringern bzw. ganz aufgehoben werden soll.

Tagesstruktur

Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen ist die Einbindung in eine geregelte Tagesstruktur in Verbindung mit einer sinnstiftenden Tätigkeit besonders bedeutsam für eine nachhaltige Stabilisierung und dauerhafte Suchtfreiheit. Durch Erfolge im Arbeitsbereich wird das Selbstvertrauen gestärkt und in der Zusammenarbeit mit anderen Klienten ein adäquates Sozialverhalten trainiert. Innerhalb der Laufer Mühle und in den Sozialen Betrieben der Laufer Mühle gGmbH wurden in den letzten Jahren unterschiedlichste Arbeitsbereiche aufgebaut, die von Hauswirtschaft (z. B. Küche, Bäckerei, Reinigung), Landwirtschaft, Garten bis hin zu Handwerksbereichen (z. B. Metallbau, Holz- und Bautenschutz), eigenen Gebrauchtwarenkaufhäusern, Dienstleistungen und der Erstellung einer Werbezeitung reichen. Hier können sich die Klienten im Rahmen beruflicher Vorkenntnisse oder nach individuellen Wünschen bereits im stationären Rahmen einen Arbeitsbereich wählen und sich qualifizieren. Je nach Leistungsfähigkeit bieten sich verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten an:

Externe Arbeitstherapie:
Hierbei handelt es sich um ein tagesstrukturierendes, zeitlich nicht begrenztes Beschäftigungsangebot für leistungsgeminderte Klienten des Betreuten Wohnens. Die Vergütung für die Einrichtung erfolgt über einen Tagespflegesatz im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 SGB XII. Dieser beträgt derzeit 11,80 Euro kalendertäglich.

Zuverdienstarbeitsplätze:
Im Zuverdienst können schwerbehinderte Klienten des Betreuten Wohnens, die im Rentenbezug stehen, auf der Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses dauerhaft angestellt werden.

Arbeitsgelegenheiten (so genannte 1-Euro-Jobs):
Für Klienten des Betreuten Wohnens, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach SGB II beziehen, kann über die ARGE eine Zuteilung auf eine Arbeitsgelegenheit in den Sozialen Betrieben der Laufer Mühle gGmbH erfolgen. Allerdings ist diese Beschäftigungsmöglichkeit auf sechs Monate begrenzt.

Sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze:
In den Sozialen Betrieben der Laufer Mühle gGmbH ist eine Anstellung in einer  sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung auf unbegrenzte Dauer möglich, wenn der Klient schwerbehindert ist. Darüber hinaus müssen die fachlichen Voraussetzungen vorliegen, denn jede geschaffene Stelle hat sich zu refinanzieren. Die Klienten müssen also durch ihre Arbeitsleistung zumindest ihren Lohn erwirtschaften. Wenn es dem Wunsch des Leistungsberechtigten entspricht, so erhält er Unterstützung zur Aufnahme eines Arbeitsplatzes bei einem externen Betrieb, z. B. durch Bewerbungstraining. Unter den derzeitigen Bedingungen des Arbeitsmarktes ist es aber insbesondere für Klienten mit oft jahrzehntelanger Suchtbiographie und häufig mangelhafter Ausbildung enorm schwer, einen Arbeitsplatz zu finden.

Externe Aufnahmen

Etwa 20 Prozent unserer Klienten werden von extern direkt in das Betreute Wohnen aufgenommen. Sie absolvieren vor dem Einzug in die Laufer Mühle in einer anderen Einrichtung eine stationäre Therapie oder verfügen nach Einschätzung der vorbehandelnden Institution (z. B. Bezirkskrankenhaus, Suchtberatungsstelle) über genügend Ressourcen, um im ambulanten Rahmen behandelt werden zu können. Der Aufnahme gehen eine schriftliche Bewerbung sowie ein Vorstellungsgespräch voraus, in dem die individuelle Motivation von einem Mitarbeiter unter Teilnahme eines Klienten aus dem Betreuten Wohnen abgefragt wird. Gegebenenfalls findet vor der endgültigen Zusage der Aufnahme ein mehrtägiges Probewohnen in einer der Wohngruppen des Betreuten Wohnens statt. Für die von außerhalb aufgenommenen Klienten gelten in der Eingewöhnungsphase eingeschränkte Ausgangs- und Besuchsregelungen, um die Integration in die suchtfreie Gemeinschaft zu erleichtern.

Betreutes Einzelwohnen

Das Betreute Wohnen findet für ca. ein Jahr zunächst in einer Wohngemeinschaft statt. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit des Betreuten Einzelwohnens, wenn dies vom Klienten gewünscht wird und dieser Schritt therapeutisch sinnvoll erscheint. Das Betreute Einzelwohnen ist der letzte Schritt vor der Beendigung der Unterstützungsleistung und dem Ablösen von der Einrichtung. Hierbei mietet der Klient auf dem freien Wohnungsmarkt selbst eine Wohnung an. Die Dauer der Behandlung im Betreuten Einzelwohnen ist abhängig von den individuellen Voraussetzungen des Klienten und beträgt durchschnittlich sechs bis zwölf Monate.

Betreutes Wohnen – Lebensgemeinschaft

Durch das Betreute Wohnen konnten viele der jüngeren Bewohner aus der stationären Einrichtung in eine ambulante Versorgung überführt werden. Allerdings umfasste der stationäre Bereich auch eine Klientengruppe von meist älteren Menschen mit einem Altersdurchschnitt von ca. 50 Jahren, die von diesem Angebot auf Grund der hohen Anforderungen nicht profitieren konnten. Diese Klienten lebten zwar bereits seit längerem stabil und zufrieden in einer Außenwohngruppe, formulierten für sich aber nicht das Ziel der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Sie wollten vielmehr langfristig, manche sogar für immer in der Laufer Mühle bleiben.

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Besprechungsrunde im Betreuten Wohnen

Daher wurde der Bereich Betreutes Wohnen - Lebensgemeinschaft konzipiert, um auch diesem Personenkreis die Chance zu geben, in einem ambulanten Rahmen möglichst selbständig leben zu können, ohne dabei die Anbindung an die suchtfreie Gemeinschaft aufzugeben und ihre wiedergewonnene Zufriedenheit zu erhalten. In der Praxis haben sich folgende Voraussetzungen bewährt, um auch ältere Bewohner in den ambulanten Bereich aufnehmen zu können:
• im Vorfeld mindestens ein Jahr lang stabiler Aufenthalt in einer Außenwohngruppe und Vorhandensein ausreichender Ressourcen, um im loseren Rahmen suchtfrei leben zu können
• enge Zusammenarbeit des Betreuten Wohnens mit dem medizinischen Bereich der stationären Einrichtung, weil die Eigenverantwortung im Hinblick auf die medizinische Versorgung in der Regel problematisch ist
• zur Unterstützung der Mobilität der älteren Klienten ist ein Fahrdienst sinnvoll
• Tagesstrukturierung durch externe Arbeitstherapieplätze
Im Betreuten Wohnen der Lebensgemeinschaft ergeben sich also andere Behandlungsprioritäten, weil die Ablösung von der Einrichtung nicht geplant ist. Da die berufliche und soziale Wiedereingliederung nachrangig ist, stehen im therapeutischen Setting vor allem Unterstützungsleistungen lebenspraktischer Art im Mittelpunkt und konfrontative therapeutische Maßnahmen verlieren an Bedeutung. Seit 1. Januar 2004 konnten bereits dreizehn Klienten aus dem stationären Bereich in das Betreute Wohnen - Lebensgemeinschaft aufgenommen werden.

Erfolge und Nachhaltigkeit der Behandlung

Seit Bestehen des Betreuten Wohnens durchliefen bisher 52 Klienten die Behandlung, die sie folgendermaßen beendeten:

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Bei dieser Übersicht ist anzumerken, dass von den sechs Klienten, die die Behandlung ohne Rückfall abbrachen, fünf Klienten extern aufgenommen worden waren. Drei der neun Patienten, die aufgrund eines Rückfalls abbrachen, waren ebenfalls extern Aufgenommene. Offensichtlich haben diese Klienten größere Schwierigkeiten, sich in die suchtfreie Gemeinschaft der Laufer Mühle zu integrieren. Von den regulären Beendigungen wurde bisher erst eine Person rückfällig, alle anderen ehemaligen Klienten leben nachweislich nach wie vor suchtfrei! Positive Entwicklungen lassen sich allerdings nicht nur anhand von Rückfallstatistiken ablesen. Bedeutend ist neben vielen anderen Aspekten auch die Einbindung in örtliche Strukturen, z. B. Aktivitäten in Vereinen, Nachbarschaftshilfe oder bürgerschaftliches Engagement. Menschen, die also jahrelang auf Hilfe der Gesellschaft angewiesen waren, geben nach ihrer Stabilisierung die empfangene Unterstützung durch Teilhabe an der Gemeinschaft wieder zurück. Darüber hinaus ergeben sich weitere Vorteile des Betreuten Wohnens gegenüber stationärer Behandlung:
• Stärkung der Selbstbestimmung und des Selbstwertgefühls
• die Klienten sind Schritt für Schritt immer umfassender Gestalter ihrer eigenen Biographie
• die Betreuungsdichte kann durch den ambulanten Rahmen mit den verschiedenen Betreuungsschlüsseln abnehmen
• bedeutend mehr Freiheit und Verantwortung in allen Lebensbereichen
• Eigendynamik: die Klienten des stationären Bereiches sehen, welche Entwicklungen möglich sind und halten einen solchen Weg auch für sich für erstrebenswert
• Integration in die Region ohne Stigmatisierung, denn der Leistungsberechtigte lebt in der eigenen Wohnung und nicht in einer stationären Einrichtung
• der Klient hat mehr Möglichkeiten, sich zu entscheiden und aktiv den Gesundungsprozess zu steuern
Zudem lässt sich eine ambulante Behandlung in der Regel kostengünstiger realisieren. Für externe Aufnahmen aus der Region ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:
• der Klient kann in seinem sozialen Umfeld und in der eigenen Wohnung verbleiben
• ein noch bestehender Arbeitsplatz wird aufrechterhalten
• kein sozialer Abstieg
• schnelle Hilfe und Unterstützung möglich

Problembereiche des Betreuten Wohnens

Die Versorgung chronisch suchtkranker Menschen im ambulanten Rahmen kann allerdings auch kritische Aspekte beinhalten, wenn der Leistungsberechtigte überfordert wird, wodurch die Rückfallgefahr enorm steigt. Zudem drängen die Kostenträger immer mehr darauf, dass die Klienten den stationären Bereich möglichst schnell durchlaufen oder sofort in das Betreute Wohnen aufgenommen werden. Dadurch kann im stationären Rahmen keine umfassende Stabilisierung stattfinden, wodurch die Rückfall- oder Abbruchgefahr in der ambulanten Versorgung erhöht wird.

Künftige Herausforderungen

Der ambulante Bereich wird in der Versorgung chronisch Suchtkranker immer mehr an Bedeutung gewinnen, da die Kostenträger aus finanziellen Gesichtspunkten zunehmend auf eine - wenn möglich ambulante – Versorgung der Leistungsberechtigten vor Ort drängen. Auch aus fachlicher Sicht sprechen unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Klienten bedeutende Aspekte für die ambulante Behandlung im Rahmen des Betreuten Wohnens. Darüber hinaus wird eine Preisfestsetzung für einzelne Leistungen und Module aus dem Bereich der ambulanten Versorgung sowie deren konkrete Beschreibung insbesondere mit der Einführung des persönlichen Budgets nach § 159 Abs. 5 SGB IX ab 1. Januar 2008 interessant. Die Klienten können sich dann einzelne Leistungen innerhalb ihres Budgets je nach individuellem Bedarf einkaufen. Hierbei ist allerdings umstritten, inwieweit suchtkranke Menschen in einer akuten Phase ihrer Erkrankung tatsächlich regiefähig sind, also wirklich entscheiden können, welche Leistungen aus suchttherapeutischer Sicht sinnvoll sind. Den Leistungsanbietern der Suchthilfe für chronisch Abhängige ist zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig mit dieser Thematik zu beschäftigen, um auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen optimale Behandlungsmöglichkeiten für die Klienten zur Verfügung stellen zu können.

Dominik Ullrich

Kontakt:
Dominik Ullrich, Leiter Betreutes Wohnen
Laufer Mühle - Betreutes Wohnen
Lauf 18 • 9132 5 Adelsdor f
Tel. 09193/501 99-30 • Fax: 09193/501 99-90
E-Mail: dominik.ullrich@laufer-muehle.de
www.laufer-muehle.de

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