Betreutes Wohnen für chronisch
suchtkranke Menschen
Das ambulante Behandlungsangebot der Laufer Mühl
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Dominik Ulrich |
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Bereits vor einigen Jahren wurde im Gesundheitswesen unter
dem Druck der Kosteneinsparung die Devise „ambulant vor stationär“ ausgegeben.
Dieser Leitsatz bezog sich zunächst auf die Behandlung von
körperlichen Erkrankungen und die Unterstützung von pflegebedürftigen
Menschen. Inzwischen betrifft diese Entwicklung aber in zunehmendem
Maße auch die Versorgung von chronisch suchtkranken Menschen.
Allerdings sprechen nicht nur finanzielle Gründe für
eine Behandlung dieser Klientel im ambulanten Rahmen, sondern es
wird auch ein Paradigmenwechsel in der Versorgung chronisch Suchtkranker
deutlich. Sie werden mittlerweile weniger als hilfebedürftige,
sondern vielmehr als leistungsberechtigte Menschen mit Unterstützungsbedarf
wahrgenommen, mit der Folge einer deutlichen Stärkung ihrer
Position. Dies beinhaltet allerdings auch eine größere
Verpflichtung des Leistungsberechtigten in der Verantwortung für
seinen Gesundungsprozess. Die ambulante Behandlung chronisch suchtkranker
Menschen ist auch aus fachlichen Gesichtspunkten bei bestimmten
Klientengruppen sinnvoll, wie die praktischen Erfahrungen der soziotherapeutischen
Einrichtung Laufer Mühle aufzeigen sollen.
Die Laufer Mühle ist eine soziotherapeutische
Langzeiteinrichtung für chronisch suchtkranke Menschen, die
von Alkohol, Drogen oder Medikamenten abhängig sind, wobei auch
mehrfachabhängigkeiten und Personen mit einer zusätzlichen
psychischen Diagnose behandelt werden. Gesetzliche Grundlage der
Behandlung ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
nach §§ 53 ff. SGB XII. Das Behandlungskonzept basiert
auf Theorie und Praxis der therapeutischen Gemeinschaft mit dem Schwerpunkt
der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Arbeitstherapie sowie Praktikums-und
Beschäftigungsmöglichkeiten in den sozialen Betrieben der
Laufer Mühle gGmbH, stellen mit ihren lebens- und realitätsnahen
Arbeitsangeboten ein wichtiges Lernfeld für die Klienten dar.
Ein bedeutender Baustein des Konzeptes ist das Zusammenleben in kleineren,
therapeutisch abgestuften Wohngemeinschaften, wodurch die Selbstständigkeit
und Eigenverantwortung der Klienten schrittweise gefördert und
der dauerhafte Ausstieg aus der Sucht ermöglicht werden soll.
Dies führt von einer engen Begleitung in der Anfangsphase über
den Abschluss des stationären Bereichs bis hin zum Wechsel in
das ambulant Betreute Wohnen. Ergänzend dazu werden Qualifikationen, verschiedene
Gruppenangebote, individuelle Beratung und Förderung, sowie
die unterschiedlichsten Freizeitmaßnahmen angeboten.
Betreutes Wohnen
Das Betreute Wohnen der Laufer Mühle versteht
sich als therapeutisch begleitete, ambulante Nachsorge im Anschluss
an eine interne oder externe stationäre Therapie. Aufgenommen
werden chronisch suchtkranke Frauen und Männer, die über
ausreichende Stabilität und genügend Kompetenzen verfügen,
um im loseren Rahmen ihre Suchtfreiheit aufrecht zu erhalten.
Entstehung des Betreuten Wohnens
Das Betreute Wohnen hat sich aus dem stationären
Bereich der Laufer Mühle entwickelt. Ende der 90er Jahre veränderte
sich die Klientel der Einrichtung, immer mehr jüngere Menschen
wurden aufgenommen. Für diesen Personenkreis mussten Perspektiven
geschaffen werden, denn das Ziel der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung
rückte dadurch deutlich stärker in den Vordergrund. Allerdings
war der Schritt von der stationären Betreuung hin zu einem eigenverantwortlichen
Leben für viele Klienten zu groß, ein begleiteter Übergang
erschien sinnvoll. Daher eröffnete die Laufer Mühle am
1. Mai 2000 den ambulanten Bereich des Betreuten Wohnens für
chronisch suchtkranke Menschen. Zunächst wurden vier Plätze
geschaffen, mit steigendem Bedarf konnten diese schrittweise auf
derzeit 24 Plätze ausgebaut werden. Aufgenommen werden Personen
ab 18 Jahren, wobei die meisten Klienten zwischen 30 und 39 Jahren
alt sind.
Klientenmerkmale
Bevor die Klienten in die Laufer Mühle aufgenommen
werden, haben sie im Durchschnitt bereits zwei Entwöhnungsbehandlungen
absolviert, die allerdings nicht zu einer dauerhaften Stabilisierung
und Suchtfreiheit führten. Neben der Abhängigkeitsproblematik
bestehen in der Regel soziale, psychische und körperliche Beeinträchtigungen,
Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, hohe Verschuldung, problemverursachende
Herkunftsfamilie und vorübergehender oder langjähriger
Ausschluss vom Leben in der Gemeinschaft. Vor Einführung des
ambulanten Bereiches lebten die Klienten oft jahrelang im stationären
Bereich, es gab kaum weiterführende, suchtfreie Perspektiven.
Von Seiten der Kostenträger wurden niedrige Anforderungen an
die Hilfeempfänger gestellt, die Menschen waren langzeitverwahrt
und Kostenübernahmen wurden oft bis auf weiteres ausgesprochen.
Finanzierung des Lebensunterhaltes
Im stationären Bereich werden für die
Klienten alle Kosten des Lebensunterhaltes wie Unterkunft, Verpflegung
und Kleidung vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen.
Demgegenüber müssen die Klienten im ambulanten Bereich
alle Ausgaben durch das eigene Einkommen, z. B. Arbeitseinkommen,
Rente oder Grundsicherungsleistungen, bestreiten.
Kostenträger
Die Finanzierung des Betreuten Wohnens erfolgt
durch den überörtlichen Sozialhilfeträger, wobei die
Antragsstellung meist an den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger
delegiert wird, in dem der Leistungsberechtigte vor der Aufnahme
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Konzeption des Betreuten Wohnens
Die Laufer Mühle versteht sich als Therapeutische
Gemeinschaft, in der Sucht- und Gewaltfreiheit die Grundvoraussetzungen
bieten, um langfristig gesunden zu können. Da die Klienten Konflikte
jahrelang durch Gewalt bzw. Rückgriff auf Suchtmittel „gelöst“ haben,
bietet ein klarer gewalt- und suchtfreier Rahmen Sicherheit und Orientierung.
Rückfälle werden im Rahmen der Behandlung durch intensive
therapeutische Maßnahmen bearbeitet. Die Klienten leben in
Wohngruppen mit drei bis sechs Personen, wobei die Wohnungen in der
Regel durch die Einrichtung angemietet und an die Klienten untervermietet
werden. Für das Betreute Wohnen gelten folgende Aufnahmekriterien:
• Krankheitseinsicht, klare Motivation zur
Abstinenz und Veränderung der Lebensgestaltung im loseren Rahmen
mit Hilfe der Gemeinschaft
• weitgehende Selbständigkeit in den verschiedenen Lebensbereichen,
z. B. lebenspraktische Basisfähigkeiten, eigenständiges
Verwalten der eigenen Einkünfte, möglichst selbstständiges
Erledigen administrativer Aufgaben, Selbstverantwortung in Bezug
auf Gesundheitsvorsorge
• Abschluss der stationären Therapie und weiterhin Bereitschaft
zur suchttherapeutischen Reflektion
• im Vorfeld mindestens ein Jahr lang stabiler Aufenthalt in
einer Außenwohngruppe ohne Rückfall oder drastisches Fehlverhalten
• Vorhandensein einer konkreten Lebensplanung und realistischer
Vorstellungen für die nächsten Monate
• Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung innerhalb
der Therapeutischen Gemeinschaft
• eine Vollzeit-Tagesstruktur muss vorhanden sein, z. B. Arbeitsplatz,
Zuverdienst oder externe Arbeitstherapie
Behandlungsangebote
Die Betreuungsleistung orientiert sich an den
fünf Modulen der Hilfeplanung. Diese wurden im Rahmen der Entwicklung
des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII in Zusammenarbeit
mit dem Bezirk Mittelfranken als überörtlichen Kostenträger
für alle ambulanten Einrichtungen für sucht- und psychisch
kranke Menschen in Mittelfranken entwickelt.
In jedem Modul wird nach der Intensität
der notwendigen Hilfeleistung unterschieden. Diese ist in sechs Kategorien
unterteilt von „keine Hilfestellung“ bis hin zu „intensives
individuelles Angebot“. Der Bedarf des einzelnen Klienten wird
in regelmäßigen Hilfeplangesprächen unter Berücksichtigung
seiner Ressourcen zusammen mit dem Klienten festgelegt. Auf der Grundlage
dieses Verfahrens ergibt sich die Einstufung des Klienten in eine
Hilfeempfängergruppe (HEG), der jeweils ein Betreuungsschlüssel
zu Grunde liegt. Danach bemisst sich dann die Vergütung der
Betreuungsleistung.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die
HEG 4 nur in Ausnahmefällen gewährt wird und im Betreuten
Wohnen der Laufer Mühle kaum vorkommt. Im stationären Bereich
der Einrichtung beträgt der Tagespflegesatz im Rahmen einer
Außenwohngruppe 70,08 Euro, im Vergleich dazu ist die Behandlung
im Betreuten Wohnen also deutlich günstiger. Die Aufenthaltsdauer
im Betreuten Wohnen beträgt durchschnittlich ein bis zwei Jahre,
anschließend erfolgt der Auszug in eine eigene Wohnung. Als
Zwischenschritt auf diesem Weg bietet sich das Betreute Einzelwohnen
an.
Behandlungsziele
Grundlegendes Ziel des Betreuten Wohnens ist
die Wiedereingliederung in das Berufsleben und in die Gesellschaft.
Dazu gehören die Aufrechterhaltung der Stabilität und Suchtfreiheit
unter schrittweiser Übernahme von Eigenverantwortung und Selbstständigkeit.
Darüber hinaus hat jeder Klient je nach persönlicher Situation
individuelle Ziele, z. B.:
• erlernen von Kritikfähigkeit
• Konfliktlösung statt Konfliktvermeidung
• behördliche Angelegenheiten selbstständig regeln
• Ausbau sozialer Kompetenzen
• Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzes
• sinnvolle Freizeitgestaltung
Die individuellen Ziele des Klienten werden im Hilfeplangespräch
festgeschrieben, sie sind damit für ihn bindend. Somit kann
der Leistungsberechtigte sein eigenes Tempo bestimmen und selbst
mit Unterstützung entscheiden, ab wann sich die Begleitung verringern
bzw. ganz aufgehoben werden soll.
Tagesstruktur
Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen ist
die Einbindung in eine geregelte Tagesstruktur in Verbindung mit
einer sinnstiftenden Tätigkeit besonders bedeutsam für
eine nachhaltige Stabilisierung und dauerhafte Suchtfreiheit. Durch
Erfolge im Arbeitsbereich wird das Selbstvertrauen gestärkt
und in der Zusammenarbeit mit anderen Klienten ein adäquates
Sozialverhalten trainiert. Innerhalb der Laufer Mühle und in
den Sozialen Betrieben der Laufer Mühle gGmbH wurden in den
letzten Jahren unterschiedlichste Arbeitsbereiche aufgebaut, die
von Hauswirtschaft (z. B. Küche, Bäckerei, Reinigung),
Landwirtschaft, Garten bis hin zu Handwerksbereichen (z. B. Metallbau,
Holz- und Bautenschutz), eigenen Gebrauchtwarenkaufhäusern,
Dienstleistungen und der Erstellung einer Werbezeitung reichen. Hier
können sich die Klienten im Rahmen beruflicher Vorkenntnisse
oder nach individuellen Wünschen bereits im stationären
Rahmen einen Arbeitsbereich wählen und sich qualifizieren. Je
nach Leistungsfähigkeit bieten sich verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten
an:
Externe Arbeitstherapie:
Hierbei handelt es sich um ein tagesstrukturierendes, zeitlich nicht
begrenztes Beschäftigungsangebot für leistungsgeminderte
Klienten des Betreuten Wohnens. Die Vergütung für die
Einrichtung erfolgt über einen Tagespflegesatz im Rahmen der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53
SGB XII. Dieser beträgt derzeit 11,80 Euro kalendertäglich.
Zuverdienstarbeitsplätze:
Im Zuverdienst können schwerbehinderte Klienten des Betreuten
Wohnens, die im Rentenbezug stehen, auf der Basis eines geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisses dauerhaft angestellt werden.
Arbeitsgelegenheiten (so genannte 1-Euro-Jobs):
Für Klienten des Betreuten Wohnens, die Grundsicherungsleistungen
für Arbeitssuchende nach SGB II beziehen, kann über die
ARGE eine Zuteilung auf eine Arbeitsgelegenheit in den Sozialen Betrieben
der Laufer Mühle gGmbH erfolgen. Allerdings ist diese Beschäftigungsmöglichkeit
auf sechs Monate begrenzt.
Sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze:
In den Sozialen Betrieben der Laufer Mühle gGmbH ist eine Anstellung
in einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung
auf unbegrenzte Dauer möglich, wenn der Klient schwerbehindert
ist. Darüber hinaus müssen die fachlichen Voraussetzungen
vorliegen, denn jede geschaffene Stelle hat sich zu refinanzieren.
Die Klienten müssen also durch ihre Arbeitsleistung zumindest
ihren Lohn erwirtschaften. Wenn es dem Wunsch des Leistungsberechtigten
entspricht, so erhält er Unterstützung zur Aufnahme eines
Arbeitsplatzes bei einem externen Betrieb, z. B. durch Bewerbungstraining.
Unter den derzeitigen Bedingungen des Arbeitsmarktes ist es aber
insbesondere für Klienten mit oft jahrzehntelanger Suchtbiographie
und häufig mangelhafter Ausbildung enorm schwer, einen Arbeitsplatz
zu finden.
Externe Aufnahmen
Etwa 20 Prozent unserer Klienten werden von extern
direkt in das Betreute Wohnen aufgenommen. Sie absolvieren vor dem
Einzug in die Laufer Mühle in einer anderen Einrichtung eine
stationäre Therapie oder verfügen nach Einschätzung
der vorbehandelnden Institution (z. B. Bezirkskrankenhaus, Suchtberatungsstelle) über
genügend Ressourcen, um im ambulanten Rahmen behandelt werden
zu können. Der Aufnahme gehen eine schriftliche Bewerbung sowie
ein Vorstellungsgespräch voraus, in dem die individuelle Motivation
von einem Mitarbeiter unter Teilnahme eines Klienten aus dem Betreuten
Wohnen abgefragt wird. Gegebenenfalls findet vor der endgültigen
Zusage der Aufnahme ein mehrtägiges Probewohnen in einer der
Wohngruppen des Betreuten Wohnens statt. Für die von außerhalb
aufgenommenen Klienten gelten in der Eingewöhnungsphase eingeschränkte
Ausgangs- und Besuchsregelungen, um die Integration in die suchtfreie
Gemeinschaft zu erleichtern.
Betreutes Einzelwohnen
Das Betreute Wohnen findet für ca. ein Jahr
zunächst in einer Wohngemeinschaft statt. Im Anschluss daran
besteht die Möglichkeit des Betreuten Einzelwohnens, wenn dies
vom Klienten gewünscht wird und dieser Schritt therapeutisch
sinnvoll erscheint. Das Betreute Einzelwohnen ist der letzte Schritt
vor der Beendigung der Unterstützungsleistung und dem Ablösen
von der Einrichtung. Hierbei mietet der Klient auf dem freien Wohnungsmarkt
selbst eine Wohnung an. Die Dauer der Behandlung im Betreuten Einzelwohnen
ist abhängig von den individuellen Voraussetzungen des Klienten
und beträgt durchschnittlich sechs bis zwölf Monate.
Betreutes Wohnen – Lebensgemeinschaft
Durch das Betreute Wohnen konnten viele der jüngeren
Bewohner aus der stationären Einrichtung in eine ambulante Versorgung überführt
werden. Allerdings umfasste der stationäre Bereich auch eine
Klientengruppe von meist älteren Menschen mit einem Altersdurchschnitt
von ca. 50 Jahren, die von diesem Angebot auf Grund der hohen Anforderungen
nicht profitieren konnten. Diese Klienten lebten zwar bereits seit
längerem stabil und zufrieden in einer Außenwohngruppe,
formulierten für sich aber nicht das Ziel der beruflichen und
sozialen Wiedereingliederung. Sie wollten vielmehr langfristig, manche
sogar für immer in der Laufer Mühle bleiben.

Besprechungsrunde im Betreuten Wohnen
Daher wurde der Bereich Betreutes Wohnen - Lebensgemeinschaft
konzipiert, um auch diesem Personenkreis die Chance zu geben, in
einem ambulanten Rahmen möglichst selbständig leben zu
können, ohne dabei die Anbindung an die suchtfreie Gemeinschaft
aufzugeben und ihre wiedergewonnene Zufriedenheit zu erhalten. In
der Praxis haben sich folgende Voraussetzungen bewährt, um auch ältere
Bewohner in den ambulanten Bereich aufnehmen zu können:
• im Vorfeld mindestens ein Jahr lang stabiler Aufenthalt in
einer Außenwohngruppe und Vorhandensein ausreichender Ressourcen,
um im loseren Rahmen suchtfrei leben zu können
• enge Zusammenarbeit des Betreuten Wohnens mit dem medizinischen
Bereich der stationären Einrichtung, weil die Eigenverantwortung
im Hinblick auf die medizinische Versorgung in der Regel problematisch
ist
• zur Unterstützung der Mobilität der älteren
Klienten ist ein Fahrdienst sinnvoll
• Tagesstrukturierung durch externe Arbeitstherapieplätze
Im Betreuten Wohnen der Lebensgemeinschaft ergeben sich also andere
Behandlungsprioritäten, weil die Ablösung von der Einrichtung
nicht geplant ist. Da die berufliche und soziale Wiedereingliederung
nachrangig ist, stehen im therapeutischen Setting vor allem Unterstützungsleistungen
lebenspraktischer Art im Mittelpunkt und konfrontative therapeutische
Maßnahmen verlieren an Bedeutung. Seit 1. Januar 2004 konnten
bereits dreizehn Klienten aus dem stationären Bereich in das
Betreute Wohnen - Lebensgemeinschaft aufgenommen werden.
Erfolge und Nachhaltigkeit der Behandlung
Seit Bestehen des Betreuten Wohnens durchliefen
bisher 52 Klienten die Behandlung, die sie folgendermaßen beendeten:

Bei dieser Übersicht ist anzumerken, dass
von den sechs Klienten, die die Behandlung ohne Rückfall abbrachen,
fünf Klienten extern aufgenommen worden waren. Drei der neun
Patienten, die aufgrund eines Rückfalls abbrachen, waren ebenfalls
extern Aufgenommene. Offensichtlich haben diese Klienten größere
Schwierigkeiten, sich in die suchtfreie Gemeinschaft der Laufer Mühle
zu integrieren. Von den regulären Beendigungen wurde bisher
erst eine Person rückfällig, alle anderen ehemaligen Klienten
leben nachweislich nach wie vor suchtfrei! Positive Entwicklungen
lassen sich allerdings nicht nur anhand von Rückfallstatistiken
ablesen. Bedeutend ist neben vielen anderen Aspekten auch die Einbindung
in örtliche Strukturen, z. B. Aktivitäten in Vereinen,
Nachbarschaftshilfe oder bürgerschaftliches Engagement. Menschen,
die also jahrelang auf Hilfe der Gesellschaft angewiesen waren, geben
nach ihrer Stabilisierung die empfangene Unterstützung durch
Teilhabe an der Gemeinschaft wieder zurück. Darüber hinaus
ergeben sich weitere Vorteile des Betreuten Wohnens gegenüber
stationärer Behandlung:
• Stärkung der Selbstbestimmung und des Selbstwertgefühls
• die Klienten sind Schritt für Schritt immer umfassender
Gestalter ihrer eigenen Biographie
• die Betreuungsdichte kann durch den ambulanten Rahmen mit
den verschiedenen Betreuungsschlüsseln abnehmen
• bedeutend mehr Freiheit und Verantwortung in allen Lebensbereichen
• Eigendynamik: die Klienten des stationären Bereiches
sehen, welche Entwicklungen möglich sind und halten einen solchen
Weg auch für sich für erstrebenswert
• Integration in die Region ohne Stigmatisierung, denn der Leistungsberechtigte
lebt in der eigenen Wohnung und nicht in einer stationären Einrichtung
• der Klient hat mehr Möglichkeiten, sich zu entscheiden
und aktiv den Gesundungsprozess zu steuern
Zudem lässt sich eine ambulante Behandlung in der Regel kostengünstiger
realisieren. Für externe Aufnahmen aus der Region ergeben sich
insbesondere folgende Vorteile:
• der Klient kann in seinem sozialen Umfeld und in der eigenen
Wohnung verbleiben
• ein noch bestehender Arbeitsplatz wird aufrechterhalten
• kein sozialer Abstieg
• schnelle Hilfe und Unterstützung möglich
Problembereiche des Betreuten Wohnens
Die Versorgung chronisch suchtkranker Menschen
im ambulanten Rahmen kann allerdings auch kritische Aspekte beinhalten,
wenn der Leistungsberechtigte überfordert wird, wodurch die
Rückfallgefahr enorm steigt. Zudem drängen die Kostenträger
immer mehr darauf, dass die Klienten den stationären Bereich
möglichst schnell durchlaufen oder sofort in das Betreute Wohnen
aufgenommen werden. Dadurch kann im stationären Rahmen keine
umfassende Stabilisierung stattfinden, wodurch die Rückfall-
oder Abbruchgefahr in der ambulanten Versorgung erhöht wird.
Künftige Herausforderungen
Der ambulante Bereich wird in der Versorgung
chronisch Suchtkranker immer mehr an Bedeutung gewinnen, da die Kostenträger
aus finanziellen Gesichtspunkten zunehmend auf eine - wenn möglich
ambulante – Versorgung der Leistungsberechtigten vor Ort drängen.
Auch aus fachlicher Sicht sprechen unter Berücksichtigung der
individuellen Situation des Klienten bedeutende Aspekte für
die ambulante Behandlung im Rahmen des Betreuten Wohnens. Darüber
hinaus wird eine Preisfestsetzung für einzelne Leistungen und
Module aus dem Bereich der ambulanten Versorgung sowie deren konkrete
Beschreibung insbesondere mit der Einführung des persönlichen
Budgets nach § 159 Abs. 5 SGB IX ab 1. Januar 2008 interessant.
Die Klienten können sich dann einzelne Leistungen innerhalb
ihres Budgets je nach individuellem Bedarf einkaufen. Hierbei ist
allerdings umstritten, inwieweit suchtkranke Menschen in einer akuten
Phase ihrer Erkrankung tatsächlich regiefähig sind, also
wirklich entscheiden können, welche Leistungen aus suchttherapeutischer
Sicht sinnvoll sind. Den Leistungsanbietern der Suchthilfe für
chronisch Abhängige ist zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig
mit dieser Thematik zu beschäftigen, um auch unter sich ändernden
Rahmenbedingungen optimale Behandlungsmöglichkeiten für
die Klienten zur Verfügung stellen zu können.
Dominik Ullrich
Kontakt:
Dominik Ullrich, Leiter Betreutes Wohnen
Laufer Mühle - Betreutes Wohnen
Lauf 18 • 9132 5 Adelsdor f
Tel. 09193/501 99-30 • Fax: 09193/501 99-90
E-Mail: dominik.ullrich@laufer-muehle.de
www.laufer-muehle.de |