Behandlung von suchtkranken Straftätern.
Eine Bestandsaufnahme.
|
|
Helena Emisch |
Seit 1979 ist der Verein Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. (JJ) im Auftrag des Hessischen Ministeriums der Justiz (HMdJ) als Träger Externer Suchtberatung (ESB) in hessischen Justizvollzugsanstalten (JVA) tätig. Die JVA Wiesbaden ist eine von acht Justizvollzugsanstalten in Hessen, in welcher der Verein Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. externe Suchtberater einsetzt. Die JVA Wiesbaden war bis 1998 eine Haftanstalt für den Jugendstrafvollzug und den Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen und Heranwachsenden. Im Oktober 1998 wurde ihre Zuständigkeit auf den Vollzug von Freiheitsstrafen an jungen Männern erweitert. Zum Ende des Jahres 2004 wurde dieser Vollzug eingestellt. Die ESB ist im dienstrechtlichen Sinne ein von der Justizvollzugsanstalt unabhängiges Angebot und daher nicht mit vollzugsinternen Aufgaben befasst. Zu den Hauptaufgaben der ESB gehört die Vermittlung von suchtkranken Gefangenen in geeignete Suchthilfemaßnahmen. Die Möglichkeit der Zurückstellung der weiteren Strafvollstreckung (Therapie statt Strafe) ergibt sich gemäß § 35 BtMG, wonach sie in Betracht kommt, wenn eine Kostenzusage und eine Aufnahmebestätigung für eine stationäre Rehabilitation vorliegen und im Urteil des erkennenden Gerichts, diese Maßnahme festgehalten wurde. Überschreitet der Strafrest nicht zwei Jahre, obliegt es letztlich dem Ermessen der Staatsanwaltschaft bei Freiheitsstrafen und dem Vollstreckungsleiter bei Jugendstrafen, ob eine therapeutische Maßnahme stattfinden soll.
Ein erklärtes gemeinsames Ziel der JVA und der ESB ist die Verminderung der Rückfälligkeit nach Haftentlassung in eine therapeutische Maßnahme für suchtkranke Gefangene. Die Kooperation und Koordination mit den Fachdiensten der JVA und der ESB sind für den Prozess der Therapievermittlung von besonderer Bedeutung, um Informationen zu bündeln und Maßnahmen ergreifen zu können, die der Vorbereitung in eine Entwöhnungsbehandlung dienen. Im Jahre 2004 hatte die JVA Wiesbaden Kapazitäten für cirka 400 Gefangene. Die ESB betreute in diesem Zeitraum 140 Gefangene, von denen 52 in eine stationäre therapeutische Maßnahme vermittelt wurden. Weitere 24 Gefangene gingen in Übergangseinrichtungen, Betreutes Wohnen oder in ambulante Beratung und Therapie. Immerhin 32 Prozent der vermittelten Gefangenen haben eine stationäre therapeutische Maßnahme regulär abgeschlossen.
Diagnostik
![]() |
|
Uwe Nichulski |
Der Gefangene, der neu im Strafhaftbereich der JVA angekommen ist, befindet sich zunächst im Zugang. Diejenigen, die in der Akte eine Auffälligkeit in Bezug auf Drogen aufweisen, beziehungsweise diese dem Sozialdienst vor Ort bekannt geben, müssen einen Fragebogen zu ihrem Drogenkonsum ausfüllen. Die Suchtberatung erhält diese Unterlagen und lernt die betroffenen Gefangenen in einem Gruppengespräch kennen. Dabei werden erste Eindrücke über das Verhalten des Gefangenen in der Gruppe, Informationen über bereits bestehendes Therapie- und Suchtwissen sowie über Perspektiven der Gefangenen gewonnen. Die ESB informiert über Sucht, das Suchthilfesystem sowie die Vorgehensweise in der JVA. Im weiteren Verfahren wird der Gefangene von der Suchtberatung in einem ersten Einzelgespräch nach seiner Konsumgeschichte befragt und je nach Vorgabe der Zugangsleitung eine suchtspezifische Diagnostik durchgeführt. Diese erfolgt nach dem European Addiction Severity Index (Europ Asi). Sie wird in vielen stationären Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation von Abhängigkeitserkrankten bei Aufnahme eingesetzt. Mit Hilfe des genannten Verfahrens lassen sich gezielt Problembereiche der Gefangenen ausmachen und deren Schweregrad bestimmen. Je nach Schweregrad wird gegenüber der Zugangsleitung beziehungsweise dem Sozialdienst eine entsprechende Behandlung der Defizite empfohlen. Zusätzlich erfolgt im weiteren Beratungsverlauf eine Diagnose nach ICD-10 für die Gefangenen, die vor der Vermittlung in eine therapeutische Einrichtung stehen. Anhand des ICD-10 können verschiedene psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten durch psychotrope Substanzen diagnostiziert werden. Eine Unterscheidung zwischen Abhängigkeitssyndrom und schädlichem Gebrauch wird dadurch möglich. Im Rahmen einer weiteren Eingangsdiagnostik im Zugang wird bei jedem Gefangenen mit Hilfe verschiedener Kompetenzfeststellungsverfahren die individuelle Persönlichkeitsentwicklung im sozialen und beruflichen Bereich aufgenommen und in einem Förderplan festgehalten. Anhand des Förderplanes, der auf die individuellen Kompetenzen sowie Schwächen des Gefangenen eingeht, soll der spätere Einwirkungsrahmen des Strafvollzuges festgelegt werden.
Kriminologische Fallanalyse
Seit 2003 wird der Sozialdienst der JVA Wiesbaden in der Erstellung und Anwendung kriminologischer Begutachtung einzelner Gefangener auf der Grundlage der Methode der idealtypisch- vergleichenden Einzelfallanalyse (MIVEA) geschult. In Kooperation mit dem Lehrstuhl für Kriminologie an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, wo das Verfahren entwickelt wurde (vergl. Bock, Michael: Kriminologie für Studium und Praxis; 2. Aufl., Verlag Franz Vahlen GmbH, 2000), wird das Projekt wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Grundlageder kriminologischen Begutachtung beziehungsweise des Vollzugsplanes, erstellt auf der Basis von MIVEA, ist die Auswertung der Daten aus dem Urteil des erkennenden Gerichtes, des Berichtes der Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren, der Gefangenenpersonalakte sowie von ausführlichen Explorationsgesprächen. Die Erfordernisse einer eingehenden kriminologischen Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seines Sozialverhaltens ergeben sich aus dem Anwendungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes, insbesondere aus den Erwägungen über sinnvolle Einwirkungsmöglichkeiten im Strafvollzug. Bei der Methode der idealtypisch- vergleichenden Einzelfallanalyse stehen der straffällig gewordene Mensch und seine bisherige Entwicklung im Mittelpunkt des Interesses. Es geht um den Täter in seinen sozialen Bezügen und seinen konkreten Lebensumständen, auf dessen Grundlage sein Verhalten beziehungsweise der Zusammenhang mit seiner Straffälligkeit erfasst werden soll. Speziell in der Arbeit mit Tätern, die mit Delikten im Bereich der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, auffällig wurden, sind die Zusammenhänge zwischen Drogen und Kriminalität kaum einer spezifischen Systematik zuzuordnen. So ist es oft schwer zu ermitteln, welches Gewicht der Umstand der Suchtmittelabhängigkeit bei der Begehung von Straftaten besitzt. Der übermäßige Konsum von Rauschmitteln ist zumeist ein Teil fehlgeschlagener Sozialisation und steht in vielfältiger Wechselwirkung mit anderen sozialen Problemen, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit und Straffälligkeit. Für eine fallgenaue Vollzugsplanung spielt neben der suchtspezifischen Diagnostik die kriminologische Sichtweise des Suchtverhaltens eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang liegt auch der Schwerpunkt der Erhebungen auf der Hintergrundwirkung der Sucht auf die verschiedenen Lebensbereiche (Kontakte, Freizeit, Leistungsbereich, Aufenthaltsbereich etc.). Hier sind die Erkenntnisse aus der bisherigen Persönlichkeitsentwicklung im Zusammenhang mit den Delikten maßgebend für die Prognosestellung, die Auswahl der geeigneten Interventionsmöglichkeiten und die Entscheidungsgrundlagen in Bezug auf Lockerungsmaßnahmen, vorzeitige Entlassungen und eventuelle therapeutische Behandlungsmaßnahmen.
Sucht und kriminelle Gefährdung
Richtungsweisend für die Interventionen innerhalb des Strafvollzuges ist die Fragestellung, in wie weit die Suchtmittelabhängigkeit gegenüber den Verhaltenstendenzen, die mit einer kriminellen Gefährdung einhergehen, zeitlich und sachlich primär für die Entwicklung des Sozialverhaltens und auch der Delinquenz bestimmend war. Nimmt die Suchtmittelabhängigkeit eine beherrschende Stellung im Leben des Strafgefangenen ein, müssen suchttherapeutische Maßnahmen in allen Überlegungen zur Intervention unbedingt und vorrangig berücksichtigt werden. Da eine suchttherapeutische Maßnahme alleine die Gefahr weiterer Straftaten nicht verringert, bietet der Strafvollzug eine vielseitige Auswahl an weiteren Interventionsmöglichkeiten an (Psychologische Einzelbetreuung, Anti-Aggressions-Training, Normakzeptanztraining, Förderung der schulischen und beruflichen Entwicklung etc.), die einer Zurückstellung der weiteren Strafvollstreckung zu Gunsten einer stationären Entwöhnungsbehandlung vorangestellt werden können. Sieht die Vollzugsplanung eine suchttherapeutische Maßnahme vor, werden die Strafgefangenen auf die binnendifferenzierten Wohngruppen verlegt. Ziel der sozialpädagogischen Arbeit in diesen Wohngruppen ist die Vorbereitung der suchtmittelabhängigen Gefangen auf die angestrebte therapeutische Maßnahme. Um den Entwicklungen im Bereich der Therapievermittlungen gerecht zu werden, wurden in Zusammenarbeit mit der externen Suchtberatung der Anstalt, dem Sozialdienst und Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes verschiedene Überlegungen zur Standardisierung der Arbeit in der Vorbereitung zur stationären Entwöhnungsbehandlung entwickelt.
Aufgaben der Behandlung
Die Aufgaben zur Befähigung und Motivierung eines suchtkranken Gefangenen für eine therapeutische Maßnahme in einer stationären Einrichtung sind vielfältig und arbeitsintensiv. In Einzelgesprächen mit der ESB werden Hintergründe der Sucht erarbeitet. Gleichzeitig zeigt sich in der Arbeit mit dem Suchtberater die Fähigkeit des Gefangenen, eine Beziehung eingehen und Vertrauen aufbauen zu können. Hierbei geht es nicht um die schnelle Abwicklung eines Verwaltungsverfahrens. Der Klient soll sich vielmehr darüber klar werden, ob der Weg einer therapeutischen Maßnahme sein Weg sein kann. Die Entwicklung der Krankheitseinsicht ist zum Beispiel eine der Voraussetzungen für den Kostenträger zur Finanzierung einer Maßnahme. Der Aufbau und die Stärkung der Therapiemotivation erfolgt nach der Methode der motivierenden Gesprächsführung (vgl. William R. Miller und Stephen Rollnick: Motivierende Gesprächsführung; Verlag Lambertus, 1999). Hiernach durchläuft der Klient fünf Stadien bis er zur Handlung und somit Veränderungsbereitschaft gelangt. Weitere Aufgaben der ESB sind:
• Förderung der Kritikfähigkeit
• Förderung der Selbst- und Fremdwahrnehmung
• Wahrnehmung der eigenen Gefühle
• Therapieinformationen.
Nicht zuletzt ist mit Blick auf das Rückfalltraining die Urinkontrolle durch die JVA ein wichtiger Bestandteil der Beratung während der Behandlung.
Gruppenangebote
Zur Vorbereitung auf stationäre therapeutische Maßnahmen muss die Fähigkeit der Gefangenen für Gruppengespräche vorliegen. Häufig sind Klienten aus der JVA in stationären Einrichtungen mit der Situation und der Kommunikation in der Gruppe überfordert. Es ist daher wichtig, dass der Klient schon im Vollzug sich und die anderen in der Gruppe wahrnehmen lernt. Vor allem die Fähigkeit des Zuhörens, Abwartens und der Umgang mit Kritik werden geübt. Der Gefangene soll über eigenes Verhalten reflektieren können und Bereitschaft zur Veränderung zeigen. Immer wieder fällt der Satz „ich zieh die Therapie durch“, doch genau das soll es nicht sein. Sich Zeit lassen ist ein wesentlicher Faktor, den viele Suchtkranke verlernt haben. Plötzlich nach längerer Abstinenz in der JVA wollen Klienten schnell mit allem fertig werden. Sie wollen schnell zu guten Söhnen und Vätern mutieren und erleben sich in Gedanken bereits in Halt gebenden sozialen Systemen und geordneten Verhältnissen, die bislang nie vorlagen. Daher ist es unter anderem wichtig zu lernen, sich Zeit zu nehmen und keine brachialen oder verbalen Schnellschüsse loszulassen. In der JVA Wiesbaden werden vier verschiedene Gruppenangebote von der ESB durchgeführt:
• Die informationsorientierte Beratung
Diese Form der Beratung steht am Anfang der Behandlung, wenn der Gefangene
noch nicht weiß, welche Suchthilfemaßnahmen es gibt. Zur informationsorientierten
Beratung gehört unter anderem die Vermittlung von Wirkung und Folgen
des Drogenkonsums. Dieser Bereich ist bei suchtkranken Gefangenen oft mit
Einsichten verbunden, da sich das Wissen häufig nur auf das selbst Erlebte
reduziert, das in der JVA häufig idealisiert wiedergegeben wird.
• Motivierende Gesprächsführung in
themenzentrierten Gruppen
Die Gesprächsführung lehnt sich an das Konzept von Miller und Rollnick
an. Themen werden von Gefangenen und von der ESB vorgegeben und bearbeitet.
Als Methode dienen hier das Rollenspiel, das Gespräch und das Flip-Chart.
Die Gruppen finden regelmäßig statt und sind verpflichtend, so wie
sich der Klient an die Maßnahmen in einer Therapieeinrichtung halten
muss.
• Trainingsprogramm zur Rückfallprävention
Das verhaltenstheoretisch orientierte Rückfallpräventionstraining
wurde im Therapiedorf Villa Lilly im Rahmen eines Forschungsprojektes entwickelt
und evaluiert. Die Klienten setzen sich mit ihrem Suchtmittelhunger sowie mit
einem potentiellen Rückfallgeschehen auseinander. Dies geschieht mit Hilfe
eines Problemlöse- Kommunikations- und Wahrnehmungstrainings mit unterschiedlichen
medialen Mitteln (zum Beispiel Rollenspiele mit Videoaufzeichnungen). Im Vordergrund
steht das Erlernen neuer, effektiver Bewältigungsstrategien bei akuter
Rückfallgefährdung.
• Vorstellungsgruppen
Die Gefangenen, die aufgrund ihrer spezifischen Probleme vermittelt werden,
kennen häufig nur über die ESB, andere Gefangene und Informationsmaterialien
die Therapieeinrichtungen. Sie bauen Ängste und Projektionen auf, die
durch persönlichen Kontakt mit Bezugstherapeuten und Patienten aus den
Einrichtungen abgebaut werden sollen. Da Maßnahmen der Lockerung für
suchtkranke Gefangene in der JVA Wiesbaden nicht in Betracht kommen, sie
also die Einrichtungen vorab nicht selbst besuchen können, stellen sich
regelmäßig drei Therapieeinrichtungen Gruppen von Gefangenen vor.
Wir haben in diesem Zusammenhang festgestellt, dass die Gefangenen besonders
an der Meinung interessiert sind, die ein Patient aus einer Therapieeinrichtung äußert.
Neue Konzepte
Neue Überlegungen zu therapievorbereitenden Maßnahmen in der JVA orientieren sich an Konzeptüberlegungen einiger therapeutischer Einrichtungen und gliedern sich in drei Phasen, die sich nach den individuellen Entwicklungsstufen der Klienten richten:
• Das Hauptziel in der Orientierungs- und Klärungsphase ist die Eingewöhnung und das Einleben in eine Wohngruppe der JVA, wobei die Klienten von älteren Wohngruppenmitgliedern (Paten) unterstützt werden sollen. Im Rahmen von Einzelgesprächen mit dem externen Suchtberater und dem Sozialdienst soll die weitere Vollzugsplanung erfolgen und die rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen zur Aufnahme einer Entwöhnungsbehandlung geprüft werden.
• Schwerpunkt der zweiten Phase, der Vorbereitungsphase, ist der Aufbau und die Stärkung der Abstinenz- und Therapiemotivation. Weiterhin erhält der Klient die Möglichkeit, eine an die Therapieeinrichtungen angelehnte Struktur, zum Beispiel Einhaltung von Regeln kennen zu lernen. In regelmäßigen Kooperationsgesprächen zwischen dem Sozialdienst und dem externen Suchtberater wird die Entwicklung der einzelnen Klienten begleitet und der zeitliche Rahmen für den Übergang in die letzte Phase festgelegt.
• Zielsetzung der Entlassphase ist die konkrete Vorbereitung auf die Entlassung der Klienten in eine stationäre Entwöhnungsbehandlung gemäß § 35 BtMG. In der Entlassungsphase wird ein fester Aufnahmetermin vereinbart und der Antrag auf die Kostenübernahme durch die zuständigen Kostenträger gestellt. In Einzelgesprächen soll der Klient verstärkt auf die Entlassungs- und Übergangssituation vorbereitet und bei der Aufarbeitung von Versagens- und Rückfallängsten unterstützt werden. Liegen alle Voraussetzungen vor, kann der Antrag auf die Zurückstellung der weiteren Vollstreckung gemäß § 35 BtMG bei dem Vollstreckungsleiter der Anstalt und/oder der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Übergabemanagement und Controlling
Der Gefangene soll mittels Briefen und, wenn möglich, persönlicher Gespräche mit einem Bezugstherapeuten einen möglichst realistischen Eindruck über seine zukünftige Einrichtung gewinnen. Therapeutische Einrichtungen wussten in der Vergangenheit nur wenig über aktuelle Belastungen des neuen Patienten. Daher werden nun neben dem Sozialbericht eine Stellungnahme mit aktuellen Problemlagen und medizinischen Hinweisen an die Einrichtung weitergegeben. So kann die Einrichtung entsprechend reagieren. Mit der Therapieeinrichtung wird außerdem vor Aufnahme abgesprochen, welche Teilqualifikation der Gefangene in der JVA Wiesbaden erwerben konnte und ob er diese Qualifizierungsmaßnahme in der Therapieeinrichtung fortführen kann und will. Vor Aufnahme des Gefangenen erhält dieser einen Leitfaden, der Hinweise über Handlungsmöglichkeiten bei Abbruch der Maßnahme gibt. Dieser zeigt Schritte auf, die dazu führen können, dass der Gefangene keinen Absturz in den Drogenkonsum erlebt, sondern zunächst beim Suchtberater, Sozialdienst oder Vollstreckungsleiter anruft. Im letzten Jahr stellten sich zunehmend Gefangene selbst zum erneuten Haftantritt. Nach Abschluss der Therapiemaßnahme wird durch den Suchtberater in der Einrichtung nachgefragt, welche Gründe zur Entlassung des Klienten führten. Ein Abschlussbericht der Einrichtung wird angefordert. Diese Materialien sollen schließlich mit der im Sozialbericht erhobenen Stellungnahme als auch den Berichten der JVA verglichen werden um zu erfahren, welche Faktoren zum Abbruch führten und zu beurteilen, ob der Gefangene in der JVA anders beurteilt wurde als in der Therapieeinrichtung.
Zusammenfassung
Die JVA und die ESB streben eine Verfahrensoptimierung auf mehreren Ebenen an. Jede einzelne Vermittlung erfordert sorgfältige Maßnahmen zur Therapievorbereitung. Das Ziel, die Rückfallquote zu senken beziehungsweise die Durchhaltequote deutlich zu erhöhen erfordert die kontinuierliche quantitative Ausweitung und qualitative Weiterentwicklung der therapievorbereitenden Maßnahmen. Nur Gefangene mit entsprechender Prognose sollen in eine Therapieeinrichtung vermittelt werden. Eignung kann als bereits vorliegend festgestellt werden oder im Verlauf geeigneter Maßnahmen zur Therapievorbereitung entstehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Übergabemanagement, das einen optimalen Übergang aus der JVA in die Therapieeinrichtung gewährleisten soll. Nicht zuletzt soll der Einsatz geeigneter Controllinginstrumente Defizite in den Arbeits- und Verfahrensweisen aufzeigen und so den Optimierungsprozess vorantreiben.
Uwe Nichulski, Helena Emisch
Kontakte:
Externe Suchtberatung in der JVA Wiesbaden
Uwe Nichulski
Holzstraße 29 • 65197 Wiesbaden
E-Mail: u.nichulski@jva-wiesbaden.hessen.de
JVA Wiesbaden / Sozialdienst
Helena Emisch
Holzstraße 29 • 65197 Wiesbaden
E-Mail: h.emisch@jva-wiesbaden.hessen.de