Therapiestandards
Was bedeutet das für die Suchthilfe?
Anmerkungen zur Diskussion über Leitlinien, Standards und Evidence-based-medicine
Die Gesundheitspolitik steht seit Jahren im Zentrum öffentlichen Interesses, über Chancen und Risiken wird kontrovers diskutiert. Ökonomische Aspekte gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung. Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die aktuelle Diskussion über Leitlinien?
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Dr. Thomas Kuhlmann |
Gemäß SGB V (§ 137) sind stationäre Leistungen zu Lasten der Krankenversicherungen zu erbringen, sofern diese „für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind“. Um die Rahmenbedingungen für eine konstruktive Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und deren Umsetzung in die Praxis sicherzustellen und transparent zu gestalten, hat der Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen 1995 die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) beauftragt, Leitlinien zu entwickeln. Im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 wurde im § 137e SGB V ferner festgelegt, dass ein Koordinierungsausschuss - auf der Basis evidenzbasierter Leitlinien - Kriterien für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung für mindestens zehn Krankheiten pro Jahr beschließt. Die einzelnen medizinischen Fachgesellschaften entwickelten in den letzten Jahren etwa 1.000 Leitlinien von sehr unterschiedlicher Qualität. Die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft übertrugen im Jahr 1999 einer gemeinsam getragenen Zentralstelle der Deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin (ÄZQ) die Aufgabe, ein standardisiert ablaufendes Leitlinienclearingverfahren zu entwickeln. An diesem Prozess beteiligen sich inzwischen auch die Rentenversicherungen sowie der Verbund der privaten Versicherungen. Die AWMF ist Kooperationspartner der ÄZQ in Projekten, jedoch selbst kein Partner des Clearingverfahrens. Sie empfiehlt einen dreistufigen Prozess zur Leitlinienentwicklung: Stufe 1 - informeller Konsens einer repräsentativ zusammengesetzten Expertengruppe, Stufe 2 - formales Konsensusverfahren, Stufe 3 - Vervollständigung der Leitlinien mit allen Elementen systematischer Entwicklung (formale und transparente Konsensfindung, formale und transparente wissenschaftliche Beweisführung sowie formale, quantitative und qualitative Outcome-Analyse und Analyse der Kostenaktivität). Was bedeutet das nun für die Praxis und Zukunft der Suchthilfe?
Ansatzpunkte für die Leitliniendiskussion
Diskussionen über die Weiterentwicklung der Suchthilfe, die Behandlung und Betreuung suchtkranker Menschen werden seit Jahren intensiv geführt. Sie haben die skizzierten Rahmenbedingungen der Leitliniendiskussion, die unter anderem in der Gesundheitsreform 2000 ihren Ausdruck finden, wesentlich mitbeeinflusst. Dazu einige Beispiele:
Die gesetzliche Rentenversicherung (BfA und VDR) legte bereits Anfang der 90er Jahre ein Qualitätssicherungsprogramm für die medizinische Rehabilitation auf mit den Schwerpunkten Klinikkonzepte, Patiententherapiepläne, Qualitätsscreening, Patientenbefragung und Qualitätszirkel. Das Programm soll eine ständige Förderung und Verbesserung der Qualität der medizinischen Rehabilitation auch in Zeiten knapper Ressourcen ermöglichen und den erreichten Stand der Qualität transparent gestalten. Mit der deutlichen Kürzung der Therapiezeiten Ende der 90er Jahre gewann das Programm angesichts der deutlichen Beschränkung finanzieller Mittel für die medizinische Rehabilitation erheblich an Relevanz, zumal dieser Bestandteil der deutschen Suchthilfe international eine Ausnahmestellung innehat und in Zeiten der Globalisierung unter Bezugnahme auf internationale Erfahrungen mit anderen Strukturen zunehmender Kritik ausgesetzt ist.
Wachsende Probleme der Drogenhilfe mit schlechter Erreichbarkeit Drogenabhängiger, einer wachsenden Anzahl Abhängiger unter den JVA-Insassen sowie die Verbreitung der HIV-Infektion führten Ende der 80er Jahre zu einer kontroversen Debatte über den Stand der ambulanten und stationären Behandlung und Betreuung Drogenabhängiger in Deutschland. Die zunehmende Verbreitung der ambulanten Substitutionsbehandlung seit Beginn der NRW-Erprobungsvorhaben Ende der 80er Jahre trug zu einer deutlichen Veränderung und Weiterentwicklung des hiesigen Suchthilfesystems bei mit Auswirkungen auch auf die medizinische Rehabilitation. Angesichts weiter bestehender Kontroversen und knapper finanzieller Ressourcen ist die praktische Umsetzung dieses Behandlungsangebotes jedoch weiter von Schwierigkeiten gezeichnet.
Die jahrzehntelange Debatte um Sinnhaftigkeit und Risiken verschiedener Psychotherapieverfahren fand in der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes einen vorübergehenden Abschluss, dessen Auswirkungen auf die Suchthilfe noch nicht abzusehen sind.
Angesichts ausgeprägter Defizite in der Erreichbarkeit behandlungsbedürftiger Drogenabhängiger wurden in allen Bundesländern, besonders in NRW seit Ende der 80er Jahre Anstrengungen unternommen, um den Kontakt zu von Ausgrenzung bedrohten Abhängigen zu verbessern und das Herauswachsen aus der Drogenszene zu fördern. Ergebnis dieser in Kooperation mit GKV, RV und Gesundheitspolitik entwickelten Modellprojekte ist die Akzeptanz des Konzepts der qualifizierten Akutbehandlung Drogenabhängiger. Das Konzept integriert eine entzugs- und motivationsfördernde Behandlung, es wird annähernd flächendeckend in NRW und zunehmend auch in anderen Bundesländern vorgehalten und hat zu einer deutlichen Verbesserung des Behandlungsangebotes beigetragen. In Zeiten wachsenden Kostendrucks entbrannte die Debatte über die Qualität der Entzugsbehandlung auch bezüglich alkoholabhängiger Menschen. In NRW führte diese Diskussion zur Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes für den qualifizierten Alkoholentzug, welches - bundesweit noch einzigartig - von Klinikern sowie allen kosten-, leistungs- und gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern gemeinsam formuliert und als verbindlicher Rahmen akzeptiert wurde. Vergleichbare Fachdiskussionen wurden auch in anderen Bundesländern, vor allem in Hamburg, Berlin, Bayern und Hessen und über die DHS auf Bundesebene geführt.
Die angeführten Beispiele bilden nur einen Ausschnitt der seit Jahren geführten Fachdiskussion ab und verdeutlichen die großen Anstrengungen aller Beteiligten, auf drängende Probleme der Suchthilfe angemessene Antworten zu finden.
Bedeutung von Leitlinien, Standards und Evidence-based-medicine (ebM)
Bezugspunkt für die Entwicklung der AWMF-Leitlinien
sind die Guidelines der American Psychiatric Association (APA) zur Behandlung
Suchtkranker von 1995. Die AWMF hat auf Bundesebene Arbeitsgruppen zu suchtmittelbezogenen
Störungen gebildet mit dem jeweiligen Schwerpunkt Früh- und Kurzinterventionen,
Akutbehandlung und Postakutbehandlung. Zur Klassifizierung der unterschiedlichen
wissenschaftlichen Fundierung nach internationalen Kriterien werden die erarbeiteten
Leitlinien in vier Stufen unterteilt: Höchste Evidenzstärke bedeutet
das Vorliegen randomisierter kontrollierter Therapiestudien, niedrigste Evidenzstärke
der ausschließliche Bezug der Leitlinien auf Expertenmeinungen. Bereits
die Struktur der Arbeitsgruppen verdeutlicht, dass eine direkte Übertragbarkeit
auf die Struktur des deutschen Gesundheitswesens nur möglich ist im Bereich
der Früh- und Kurzintervention sowie der Akutbehandlung. Hingegen umfasst
der international übliche Begriff der Postakutbehandlung im Rahmen des
deutschen Suchthilfesystems sowohl die medizinische Rehabilitation als auch
weitere Behandlungsmöglichkeiten chronisch Suchtkranker außerhalb
der Entwöhnungsbehandlung. Bisher erarbeitete AWMF-Leitlinien sind in
wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert worden, unter anderem zu den
Themen: Akutbehandlung opioidbezogener Störungen, Postakutbehandlung opioidbezogener
Störungen, Akutbehandlung alkoholbezogener Störungen, Kurzinterventionen
bei riskantem, schädlichem und abhängigem Alkoholkonsum sowie zur
Diagnostik und Therapie cannabisbezogener Störungen (Stand 08/04).
Bei der Diskussion über Leitlinien ist stets der Unterschied zwischen
Leitlinien und Standards zu berücksichtigen: Leitlinien sind systematisch
entwickelte Hilfen zur Entscheidungsfindung in schwierigen Situationen. Sie
beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie in der Praxis
bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin;
sie haben jedoch auch ökonomische Aspekte zu berücksichtigen. Leitlinien
sind rechtlich für Ärzte nicht bindend, haben also weder haftungsbegründende
noch haftungsbefreiende Wirkung. Im Unterschied dazu hat ein fachspezifischer
Standard haftungsrechtliche Bedeutung.
Leitlinien haben den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu berücksichtigen
und sind dementsprechend in einem transparenten Verfahren kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Angestrebt ist ein Zeitraum von drei Jahren. Ihre Umsetzung in die Praxis bedarf
eines Diskussionsprozesses mit den beteiligten Kosten- und Leistungsträgern,
politisch Verantwortlichen und Praktikern. Kurz gesagt: Die Erarbeitung von
Leitlinien ist politisch gewollt, fachlich notwendig und mit einem enormen
und lang andauerndem Arbeitsaufwand für alle Beteiligten verbunden, der
zusätzlich zum eigenen Arbeitsalltag zu bewältigen und stets mit
erheblichen und langwierigen fachlichen und gesundheitspolitischen Kontroversen
verbunden ist. Für dieses Engagement verdienen alle Beteiligten große
Anerkennung! Leitlinien haben sich auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse
zu beziehen und sollen dementsprechend den Stand der Evidence-based-medicine
wiedergeben.
Chancen und Grenzen der Evidence-based-medicine
Um sicherzustellen, dass die Entwicklung der Fachdiskussion
nicht vorrangig abhängig ist von der subjektiven Einschätzung Einzelner
- im Sinne einer Eminence-based-medicine -, ist zu prüfen, auf welchen
Erkenntnisstand sich die entsprechenden Fachpositionen beziehen: So veränderte
das National Institute of Health (NIH) der USA die Leitlinien zur Hepatitis
C-Behandlung im Jahr 2003 dahingehend, dass eine Entscheidung für die
Interferon-Therapie auch bei Drogenabhängigen nach den Bedingungen des
Einzelfalls zu fällen ist, substituierte Drogenabhängige also nicht
mehr a priori vom Behandlungsangebot ausgeschlossen werden. Diese Veränderung
der Leitlinien ist Ausdruck neuer Erkenntnisse, die sich auf internationale
Studien beziehen.
Die Forderung nach Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und
internationaler Erfahrungen im Sinne der Evidence-based-medicine hat in der
hiesigen Fachdiskussion stets große Bedeutung gehabt: Sei es die Kontroverse
um niederschwellige Hilfen für Drogenabhängige, Substitutionsbehandlung
oder beispielsweise den therapeutischen Umgang mit Rückfällen in
der medizinischen Rehabilitation. Bei der Diskussion über Evidence-based-medicine
droht ein wesentlicher Aspekt ungenügend berücksichtigt zu werden:
Gegenstand der ebM sind in wissenschaftlichen Studien untersuchte Entwicklungen.
Wesentliche Aspekte, die bislang nicht untersucht worden sind und deren Untersuchung
unter gegenwärtigen Bedingungen nicht möglich ist, können dementsprechend
auch nicht nach den Kriterien der Evidence-based-medicine erfasst werden. Um
fundierte Erkenntnisse über praxisrelevante Erfahrungen zu gewinnen, ist
eine enge Kooperation zwischen Forschern, also Universität und Fachhochschulen
auf der einen Seite und Einrichtungen aus der Basisversorgung auf der anderen
Seite entscheidend, also eine enge und systematische Verzahnung zwischen Suchtforschern
und Praktikern aller Arbeitsfelder und Berufsgruppen. Dass die Entwicklung
eines riskanten Suchtmittelkonsums und einer Suchterkrankung von mehreren Dimensionen
gekennzeichnet ist, die im Rahmen der Betreuung und Behandlung berücksichtigt
werden müssen, ist Allgemeingut. Studien zur Berücksichtigung dieser
Aspekte und ihrer Auswirkungen auf die Praxis der Suchthilfe im Sinne eines
breiten Konsenses sind aufwendig und in Zeiten zunehmender Ökonomisierung
und wachsendem Kostendruck schwer durchzusetzen. Je kürzer der Beobachtungszeitraum
ist, innerhalb dessen Ergebnisse zu erzielen sind, und je kleiner die Zahl
der Faktoren ist, die in eine Untersuchung einbezogen wird, desto schneller
sind Forschungsresultate zu erzielen. Inwiefern diese Resultate allerdings
sinnvoll für die Basisversorgung Suchtkranker zu nutzen sind, ist zu bezweifeln.
Das bedeutet, dass in allen Bereichen der Suchthilfe dringende Fragestellungen
formuliert werden müssen mit dem Ziel, entsprechende Studien praxisnah
durchzuführen. Da Universitätskliniken zum Beispiel in der Regel
nicht in gleicher Weise den Pflichtversorgungsauftrag im Suchtbereich erfüllen
wie außeruniversitäre Einrichtungen der Basisversorgung, sollten
nicht nur Studienergebnisse berücksichtigt werden, die sich ausschließlich
auf Patienten der Universitäten beziehen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen,
dass mit den Mitteln der Evidence-based-medicine ein wesentlicher Teil, aber
nicht das komplette Spektrum versorgungsrelevanter Fragen zu untersuchen ist:
Psychosoziale Faktoren wie Haltekraft, Bedeutung des therapeutischen Milieus
oder auch der Milieutherapie sind bislang mit den Mitteln der ebM kaum zu erfassen,
jedoch unverzichtbar für den therapeutischen Alltag. Dieses Fazit richtet
sich nicht gegen die Evidence-based-medicine, sondern gegen deren Überschätzung
und Missbrauch.
Unverzichtbar für das Gesundheitswesen, den psychosozialen Bereich im Allgemeinen und die Suchthilfe im Besonderen sind
hohe fachliche Qualität und professionelles persönliches Engagement,
große Akzeptanz bei den Zielgruppen und
großer Rückhalt bei allen sozialpolitisch relevanten Gruppen der Gesellschaft.
Folgen der Ökonomisierung
In Zeiten zunehmender Ökonomisierung und globaler marktwirtschaftlicher Orientierung wächst auch der Druck, den Einsatz finanzieller Mittel auf Effektivität und Effizienz zu überprüfen, denn das Gesundheitswesen ist ein wichtiger und auch kostenintensiver Wirtschaftszweig. Der Erwartungsdruck wächst, dass sich investierte Gelder - beispielsweise auch im Gesundheitswesen - schnell in nachweisbaren Ergebnissen niederschlagen. Hingegen nimmt die Bereitschaft tendenziell ab, Entwicklungen und Faktoren zu berücksichtigen, die schlecht, nur aufwendig oder gar nicht messbar sind. In Zeiten zunehmender Diskussion über messbare Ergebnisse droht leicht in Vergessenheit zu geraten, dass es auch Faktoren gibt, die schlecht messbar sind, jedoch wesentlichen Einfluss auf die Behandlungs- und Ergebnisqualität haben: Auch die Compliance eines Patienten, Medikamente kontinuierlich einzunehmen, hängt nicht nur ab von den wahrgenommenen Wirkungen und Nebenwirkungen oder der Dauer des Gesprächs mit dem Arzt, sondern auch von psychosozialen Faktoren, die sich jedoch einer Messung tendenziell entziehen. In diesem Sinne sollte die Leitliniendebatte Anlass sein, den Dialog der Suchthilfe mit Wissenschaft, Kosten- und Leistungsträgern sowie der Gesundheitspolitik zu intensivieren, damit jene Frage- und Problemstellungen nicht aus dem Blickfeld geraten, die in Zeiten zunehmend kurzfristigen Denkens und der Orientierung am täglich wechselnden Aktienindex unbequem sind und deshalb tendenziell vernachlässigt werden.
Fazit
Die Beiträge im vorliegenden Heft zeigen, welche intensive
fachliche Arbeit bereits in relevanten Bereichen der Suchthilfe geleistet worden
ist. Dabei wird deutlich, dass die grundsätzliche Frage der Suchthilfe
nicht durch eine Leitliniendebatte geklärt werden kann, sondern das Fundament
darstellt, auf dem diese Debatte überhaupt geführt werden darf: nämlich
die Frage nach der Haltung Suchtkranken gegenüber. Bezeichnenderweise
konzentriert sich die bisherige Leitliniendebatte in der Sucht auf jene Bereiche,
in denen eine zumindest mittelfristige umfassende Reintegration der Betroffenen
denkbar scheint: die qualifizierte Entzugsbehandlung, die Entwöhnungsbehandlung
und die Substitution, sofern diese Maßnahme weniger als fünf Jahre
beträgt. Bei länger dauernder Substitutionsbehandlung ist eine deutlich
stärker ablehnende Grundhaltung spürbar. Die Frage, welche Leitlinien
für die Behandlung, Betreuung und den fachlichen Umgang mit chronisch
Suchtkranken angemessen sind, die multimorbide und aktuell zu krank sind für
beispielsweise eine medizinische Rehabilitation, wird kaum diskutiert. Die
chronisch mehrfach geschädigten Abhängigkeitskranken drohen aus dem
Blickfeld zu geraten.
Sucht ist eine chronische Erkrankung. Aufgabe der Suchthilfe ist - nicht nur,
aber vor allem - die Hilfe für Suchtkranke. Wer wird sich für chronisch
Suchtkranke einsetzen, wenn nicht die Suchthilfe? Und - wer soll die Suchthilfe
unterstützen, wenn diese sich nicht für chronisch Suchtkranke einsetzt?
Dr. Thomas Kuhlmann
Literatur beim Verfasser.
Kontakt:
Dr. med. Thomas Kuhlmann
Psychosomatische Klinik Bergisch Gladbach
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Tel. 02202/20 61 73 • Fax 02202/20 61 82
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