EDITORIAL

Kontrollierter Konsum.

Auf den diesjährigen Suchttherapietagen in Hamburg diskutierten die Teilnehmer die Frage der Konsumkontrolle psychotroper Substanzen als einem zentralen Element im Umgang mit Abhängigkeit und Sucht. In einer Pressemeldung zum Kongress hieß es: „Der so genannte Kontrollverlust ist in vielfacher Hinsicht zu einem festen Merkmal der Suchtdefinition geworden. Betrachtet man Langzeitstudien von Abhängigen verschiedener Substanzen, so lassen sich immer wieder unterschiedliche Konsummuster und sich verändernde Intensitätsgrade des Konsums einschließlich längerer Abstinenzphasen aufzeigen. Eine eindeutige Prognose über den Verlauf der Suchtproblematik ist damit nicht möglich. Für die Therapie von Sucht stellt sich somit die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, jemanden bei dem Bemühen zu unterstützen, den Konsum einzuschränken, ohne abstinent sein zu wollen oder zu können.“
Wir stellen ausgewählte Diskussionsbeiträge vor, die sich kritisch mit dieser Frage auseinander setzen.

Reguliertes Gewicht.

Eine aktuelle Studie des Instituts für Medizinische Psychologie der Friedrich-Schiller-Universität Jena kommt zu dem Ergebnis, dass jede dritte Schülerin in Deutschland an Frühformen von Essstörungen leidet. Das Team um Prof. Dr. Bernhard Strauß untersuchte 736 Personen im Alter von zwölf bis 32 Jahren aus Ost- und Westdeutschland, welche Frühsymptome auf eine spätere Essstörung deuten. Dazu zählen die Magersucht (Anorexie) oder die Ess-Brechsucht (Bulimie). Im Ergebnis der Jenaer Studie wiesen 29 Prozent der Frauen und 13 Prozent der Männer solche Anzeichen auf. Besonders alarmierend waren die Ergebnisse bei den Schülerinnen: 35 Prozent der Befragten zeigen Vorformen der Erkrankungen, bei 14 Prozent besteht sogar ein sehr hohes Risiko, eine Essstörung zu entwickeln (ab Seite 24).

Pathologisches Glücksspiel.

In Neuss hat die bundesweit erste ambulante Behandlungsstelle von Glücksspielsüchtigen ihre Arbeit aufgenommen. Diese Behandlung ermöglicht den zu 90 Prozent männlichen Patienten zwischen 20 und 30 Jahren, weiter ihrer Arbeit nachzugehen sowie in der Therapie erlernte Prozesse sofort im Alltag zu erproben. „Der enge Bezug zum sozialen Umfeld bleibt bestehen, und der Patient fällt nicht, wie nach einer stationären Behandlung oft der Fall, in ein Loch“, erklärt die Leiterin der Landesfachstelle, Verena Verhoeven. Eine Empfehlungsvereinbarung der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger von Anfang diesen Jahres erkennt pathologisches Glücksspiel erstmals als eigene psychische Erkrankung an, die andere Therapiemaßnahmen als Alkohol- oder Drogensucht erfordert (ab Seite 28).

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