Kontrollierter
Konsum.
Auf den diesjährigen Suchttherapietagen in Hamburg diskutierten
die Teilnehmer die Frage der Konsumkontrolle psychotroper Substanzen
als einem zentralen Element im Umgang mit Abhängigkeit und
Sucht. In einer Pressemeldung zum Kongress hieß es: „Der
so genannte Kontrollverlust ist in vielfacher Hinsicht zu einem
festen Merkmal der Suchtdefinition geworden. Betrachtet man Langzeitstudien
von Abhängigen verschiedener Substanzen, so lassen sich immer
wieder unterschiedliche Konsummuster und sich verändernde
Intensitätsgrade des Konsums einschließlich längerer
Abstinenzphasen aufzeigen. Eine eindeutige Prognose über den
Verlauf der Suchtproblematik ist damit nicht möglich. Für
die Therapie von Sucht stellt sich somit die Frage, inwieweit es
sinnvoll ist, jemanden bei dem Bemühen zu unterstützen,
den Konsum einzuschränken, ohne abstinent sein zu wollen oder
zu können.“
Wir stellen ausgewählte Diskussionsbeiträge vor, die
sich kritisch mit dieser Frage auseinander setzen.
Reguliertes Gewicht.
Eine aktuelle Studie des Instituts
für Medizinische Psychologie
der Friedrich-Schiller-Universität Jena kommt zu dem Ergebnis,
dass jede dritte Schülerin in Deutschland an Frühformen
von Essstörungen leidet. Das Team um Prof. Dr. Bernhard Strauß untersuchte
736 Personen im Alter von zwölf bis 32 Jahren aus Ost- und
Westdeutschland, welche Frühsymptome auf eine spätere
Essstörung deuten. Dazu zählen die Magersucht (Anorexie)
oder die Ess-Brechsucht (Bulimie). Im Ergebnis der Jenaer Studie
wiesen 29 Prozent der Frauen und 13 Prozent der Männer solche
Anzeichen auf. Besonders alarmierend waren die Ergebnisse bei den
Schülerinnen: 35 Prozent der Befragten zeigen Vorformen der
Erkrankungen, bei 14 Prozent besteht sogar ein sehr hohes Risiko,
eine Essstörung zu entwickeln (ab Seite 24).
Pathologisches Glücksspiel.
In Neuss hat die bundesweit erste ambulante
Behandlungsstelle von Glücksspielsüchtigen ihre Arbeit aufgenommen. Diese Behandlung
ermöglicht den zu 90 Prozent männlichen Patienten zwischen
20 und 30 Jahren, weiter ihrer Arbeit nachzugehen sowie in der
Therapie erlernte Prozesse sofort im Alltag zu erproben. „Der
enge Bezug zum sozialen Umfeld bleibt bestehen, und der Patient
fällt nicht, wie nach einer stationären Behandlung oft
der Fall, in ein Loch“, erklärt die Leiterin der Landesfachstelle,
Verena Verhoeven. Eine Empfehlungsvereinbarung der Krankenkassen
und Rentenversicherungsträger von Anfang diesen Jahres erkennt
pathologisches Glücksspiel erstmals als eigene psychische
Erkrankung an, die andere Therapiemaßnahmen als Alkohol-
oder Drogensucht erfordert (ab Seite 28).
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