Liquid Ecstasy. 
[Gamma-Hydroxybutyrat, GHB]

liquid

Abkürzungen:
Liquid E, Liquid X, GHB, GBH

Geschichte: 
GHB wurde in den 60er-Jahren erstmals synthetisch hergestellt. GHB wurde ur-sprünglich in der Anästhesie als Narkosemittel eingesetzt. Im medizinischen Bereich fand es auch in der Behandlung von Schlafstörungen (Narkolepsie) und Alkohol- bzw. Opiatabhängigkeit seinen Einsatz. Auf Grund einer Vielzahl unerwünschter Nebenwirkungen verlor es in der Medizin jedoch immer mehr an Bedeutung. 
In den 80er-Jahren wurden große Mengen GHB als Aufbausubstanz in der Bodybuilder-Szene gehandelt. 1999 wurde der rezeptfreie Verkauf von GHB in Amerika verboten, seit 1997 unterliegt die Substanz in einigen Staaten der USA (z.B. Florida) der „schedule-one“-Begrenzung. Das heißt, die Substanz wird juristisch als Droge wie Heroin und Kokain betrachtet und ist somit verboten. Liquid Ecstasy wird vor allem in der Disco- und Techno-Szene als „Partydroge“ teilweise bewusst zur Wirkungsverstärkung anderer illegaler Drogen eingesetzt („Nachbrenner-Effekt“), womit erhebliche gesundheitliche Gefahren verbunden sind, weil z. B. die atemlähmende Wirkung des GHB diejenige von Opiaten (Heroin, Morphium) noch verstärkt und bereits zu Todesfällen geführt hat.


Herstellung:
GHB ist ein Derivat der Gamma-Aminobuttersäure (GABA). 
Aus 4-Butyrolakton und Natronlauge wird die gut wasserlösliche Natrium-4-hydroxybuttersäure gewonnen.


Merkmale:  
Bei Raumtemperatur flüssig, unter 15 Grad Celsius kristallin, farblos, geruchlos, salzig schmeckend, in der Szene meist in kleinen Flaschen angeboten

Wirkung:  
GHB ist kein stimulierendes sondern ein stark dämpfendes Mittel. In niedriger bis mittlerer Dosierung ähneln die Effekte denen eines Alkoholrausches. Wird teilweise bewusst zur Wir-kungsverstärkung anderer Drogen eingesetzt, obwohl hier erhebliche Gefahren bestehen, wobei die atemlähmende Wirkung zusammen mit Opiaten oder Alkohol zu Todesfällen geführt hat. GHB ist mit den Neurotransmittern verwandt, die das körpereigene „Glückshormon“ Dopamin steuern. Die Wirkung ist stark dosisabhängig und kann massiv durch Beikonsum anderer Drogen beeinflusst werden. Allein konsumiert, tritt bei 0,75 bis 1,5 g zunächst die euphorisch-entspannende Wirkung auf. Höhere Dosen bis zu 2,5 g führen zur Schläfrigkeit, über 2,5 g zum komaähnlichen Tiefschlaf. Die Wirkung beginnt bei oraler Aufnahme nach ungefähr 15 Minuten und kann bis zu drei Stunden andauern (Halbwertzeit 0,3 bis 1 h). Außer als Partydroge wird GHB in der Chirurgie eingesetzt (Somsanit®), gelegentlich auch als Doping-Mittel im Hochleistungssport. 


Nebenwirkungen:
Als Nebenwirkungen werden u.a. Übel-keit, Erbrechen, Hypotonie, Atemnot, Verwirrtheit, Krampfanfälle, plötzliche Bewusstlosigkeit, allergische Reaktionen und Bradykardie (Verlangsamung des Herzschlags) beobachtet. Nach Verabreichung können Nachwirkungen auf allgemeines Wohlbefinden, Schlaf, Appetit, Konzentrationsfähigkeit noch mehrere Tage andauern.


Suchtgefahren:   
Der Konsum von GHB kann zur Gewohnheit werden, weil die Wirkung als angenehm empfunden wird und viele jugendliche User es gut finden, gemeinsam mit anderen zu konsumieren. Irgendwann merken sie, dass sie damit positive Stimmungen und Gefühle beeinflussen können. Wer dies häufiger macht, verlernt nach und nach, anders mit Gefühlen umzugehen. Drogen werden zum ständigen Begleiter, zur Fluchtmöglichkeit, zum scheinbaren Problemlöser. Man kann gar nicht mehr ohne „Spaß haben“, „Leute kennen lernen“, „befriedigende Sexualität erleben“ usw...
Ein höheres Risiko, abhängig zu werden, besteht besonders für sehr junge Menschen, da die Gefahr besteht, dass sie andere Möglichkeiten von Spaß und Freizeitgestaltung gar nicht erst entdecken. Typische Zeichen für eine psychische Abhängigkeit sind beispielsweise:
Regelmäßiger und dauerhafter Konsum. 
Sich keine Party ohne Drogen vorstellen zu können. 
Innerlich unruhig zu werden, wenn es keine Drogen gibt. 
Nervös, gereizt und angespannt zu sein, vielleicht auch      ängstlich und depressiv zu werden, wenn man mit dem Konsum von Drogen aufhört. 
Sich zwar vorzunehmen, nicht mehr zu konsumieren bzw. die Menge  drastisch zu reduzieren, es aber nicht zu schaffen.

Rechtsstatus:     
GHB unterliegt mit der 16. BtMÄndV zum 1.3.2002 den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften.


Literatur:           
Ralf Parnefjord, Das Drogentaschenbuch, Stuttgart 2000, Thieme Verlag, S. 63-66

Felix Tretter, Suchtmedizin, Der suchtkranke Patient in Klinik und Praxis, Stuttgart 2000, Schattauer Verlagsgesellschaft mbH, S. 369

 

Gefahr von Vergiftungen sehr hoch
Da GHB illegal gehandelt wird unterliegt es keinen Qualitätskontrollen. Folglich ist es für den Konsumenten nicht ersichtlich, wie rein die Substanz beziehungsweise wie hoch deren Konzentration ist. Dies steigert die Gefahr von Vergiftungen, welche mit einer Reihe gefährlicher Nebenwirkungen verbunden sind. Das Risiko für das Auftreten genannter Begleiterscheinungen steigt an, wenn neben GHB noch andere das zentrale Nervensystem beeinflussende Substanzen wie Alkohol, Ecstasy oder andere „Downerdrogen“ wie beispielsweise Heroin konsumiert werden. In den letzten zwei Jahren führte GHB im amerikanischen Raum zu einer Vielzahl von Rettungseinsätzen und Todesfällen. In der Schweiz wurden bereits in den Jahren 1997 bis 1998 mehrere Fälle beobachtet, 1999 wurden schon 19 Ver- giftungsfälle bekannt, im Jahr 2000 ist eine steigende Tendenz feststellbar. Seit 1990 wurden in den USA 32 Todes- und 3.500 Vergiftungsfälle mit dem Konsum dieser Droge in Verbindung gebracht. Es ist auch eine alarmierende Zunahme an Krankenhausaufnahmen auf Grund von GHB-Einnahme festzustellen. Während in den USA im Jahr 1992 20 Aufnahmen verzeichnet wurden, waren es 1996 bereits 629.


 

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