Liquid
Ecstasy.
[Gamma-Hydroxybutyrat,
GHB]

Abkürzungen:
Liquid E, Liquid X, GHB, GBH
Geschichte:
GHB wurde in den 60er-Jahren erstmals
synthetisch hergestellt. GHB wurde ur-sprünglich in der
Anästhesie als Narkosemittel eingesetzt. Im medizinischen
Bereich fand es auch in der Behandlung von Schlafstörungen
(Narkolepsie) und Alkohol- bzw. Opiatabhängigkeit seinen
Einsatz. Auf Grund einer Vielzahl unerwünschter Nebenwirkungen
verlor es in der Medizin jedoch immer mehr an Bedeutung.
In den 80er-Jahren wurden große Mengen GHB als Aufbausubstanz
in der Bodybuilder-Szene gehandelt. 1999 wurde der rezeptfreie
Verkauf von GHB in Amerika verboten, seit 1997 unterliegt die
Substanz in einigen Staaten der USA (z.B. Florida) der
„schedule-one“-Begrenzung. Das heißt, die
Substanz wird juristisch als Droge wie Heroin und Kokain betrachtet
und ist somit verboten. Liquid Ecstasy wird vor allem in der
Disco- und Techno-Szene als „Partydroge“ teilweise
bewusst zur Wirkungsverstärkung anderer illegaler Drogen
eingesetzt („Nachbrenner-Effekt“), womit erhebliche
gesundheitliche Gefahren verbunden sind, weil z. B. die
atemlähmende Wirkung des GHB diejenige von Opiaten (Heroin,
Morphium) noch verstärkt und bereits zu Todesfällen
geführt hat.
Herstellung:
GHB ist ein Derivat der Gamma-Aminobuttersäure
(GABA).
Aus 4-Butyrolakton und Natronlauge wird die gut wasserlösliche
Natrium-4-hydroxybuttersäure gewonnen.
Merkmale:
Bei Raumtemperatur flüssig,
unter 15 Grad Celsius kristallin, farblos, geruchlos,
salzig schmeckend, in der Szene meist in kleinen Flaschen angeboten
Wirkung:
GHB ist kein stimulierendes sondern
ein stark dämpfendes Mittel. In niedriger bis mittlerer
Dosierung ähneln die Effekte denen eines Alkoholrausches.
Wird teilweise bewusst zur Wir-kungsverstärkung anderer
Drogen eingesetzt, obwohl hier erhebliche Gefahren bestehen,
wobei die atemlähmende Wirkung zusammen mit Opiaten oder
Alkohol zu Todesfällen geführt hat. GHB ist mit den
Neurotransmittern verwandt, die das körpereigene „Glückshormon“ Dopamin
steuern. Die Wirkung ist stark dosisabhängig und kann massiv
durch Beikonsum anderer Drogen beeinflusst werden. Allein konsumiert,
tritt bei 0,75 bis 1,5 g zunächst die euphorisch-entspannende
Wirkung auf. Höhere Dosen bis zu 2,5 g führen zur Schläfrigkeit, über
2,5 g zum komaähnlichen Tiefschlaf. Die Wirkung beginnt
bei oraler Aufnahme nach ungefähr 15 Minuten und kann bis
zu drei Stunden andauern (Halbwertzeit 0,3 bis 1 h). Außer
als Partydroge wird GHB in der Chirurgie eingesetzt (Somsanit®),
gelegentlich auch als Doping-Mittel im Hochleistungssport.
Nebenwirkungen:
Als Nebenwirkungen werden u.a. Übel-keit,
Erbrechen, Hypotonie, Atemnot, Verwirrtheit, Krampfanfälle,
plötzliche Bewusstlosigkeit, allergische Reaktionen und
Bradykardie (Verlangsamung des Herzschlags) beobachtet. Nach
Verabreichung können Nachwirkungen auf allgemeines Wohlbefinden,
Schlaf, Appetit, Konzentrationsfähigkeit noch mehrere Tage
andauern.
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Suchtgefahren:
Der Konsum von GHB kann zur Gewohnheit
werden, weil die Wirkung als angenehm empfunden wird und viele
jugendliche User es gut finden, gemeinsam mit anderen zu konsumieren.
Irgendwann merken sie, dass sie damit positive Stimmungen und
Gefühle beeinflussen können. Wer dies häufiger
macht, verlernt nach und nach, anders mit Gefühlen umzugehen.
Drogen werden zum ständigen Begleiter, zur Fluchtmöglichkeit,
zum scheinbaren Problemlöser. Man kann gar nicht mehr ohne „Spaß haben“, „Leute
kennen lernen“, „befriedigende Sexualität erleben“ usw...
Ein höheres Risiko, abhängig zu werden, besteht besonders
für sehr junge Menschen, da die Gefahr besteht, dass sie
andere Möglichkeiten von Spaß und Freizeitgestaltung
gar nicht erst entdecken. Typische Zeichen für eine psychische
Abhängigkeit sind beispielsweise:
Regelmäßiger und dauerhafter Konsum.
Sich keine Party ohne Drogen vorstellen zu können.
Innerlich unruhig zu werden, wenn es keine Drogen gibt.
Nervös, gereizt und angespannt zu sein, vielleicht auch
ängstlich und depressiv zu werden, wenn man mit dem Konsum
von Drogen aufhört.
Sich zwar vorzunehmen, nicht mehr zu konsumieren bzw. die Menge drastisch
zu reduzieren, es aber nicht zu schaffen.
Rechtsstatus:
GHB unterliegt mit der 16. BtMÄndV
zum 1.3.2002 den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften.
Literatur:
Ralf Parnefjord, Das Drogentaschenbuch,
Stuttgart 2000, Thieme Verlag, S. 63-66
Felix Tretter, Suchtmedizin, Der suchtkranke Patient in Klinik
und Praxis, Stuttgart 2000, Schattauer Verlagsgesellschaft
mbH, S. 369
Gefahr von
Vergiftungen sehr hoch
Da GHB illegal gehandelt wird unterliegt es
keinen Qualitätskontrollen. Folglich ist es für den
Konsumenten nicht ersichtlich, wie rein die Substanz beziehungsweise
wie hoch deren Konzentration ist. Dies steigert die Gefahr
von Vergiftungen, welche mit einer Reihe gefährlicher Nebenwirkungen
verbunden sind. Das Risiko für das Auftreten genannter
Begleiterscheinungen steigt an, wenn neben GHB noch andere das
zentrale Nervensystem beeinflussende Substanzen wie Alkohol,
Ecstasy oder andere
„Downerdrogen“ wie beispielsweise Heroin konsumiert
werden. In den letzten zwei Jahren führte GHB im
amerikanischen Raum zu einer Vielzahl von Rettungseinsätzen
und Todesfällen. In der Schweiz wurden bereits in den
Jahren 1997 bis 1998 mehrere Fälle beobachtet, 1999 wurden
schon 19 Ver- giftungsfälle bekannt, im Jahr 2000 ist
eine steigende Tendenz feststellbar. Seit 1990 wurden
in den USA 32 Todes- und 3.500 Vergiftungsfälle mit dem
Konsum dieser Droge in Verbindung gebracht. Es ist auch eine
alarmierende Zunahme an Krankenhausaufnahmen auf Grund von
GHB-Einnahme festzustellen. Während in den USA im Jahr
1992 20 Aufnahmen verzeichnet wurden, waren es 1996 bereits
629.
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