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C A N N A B I S

Art der Droge
Fällt in der populärwissenschaftlichen Unterscheidung unter die Kategorie "weiche Droge" oder "Soft-Droge" (analog zu "harten Drogen" wie Heroin etc.).
Haschisch
Diese Unterscheidung ist allerdings in medizinischer und juristischer Hinsicht nicht relevant.
Cannabis-Produkte gehören zu der Gruppe der Halluzinogene. Sie werden in Deutschland unter den Namen "Haschisch" bzw. "Marihuana" angeboten.
Die weibliche Hanfpflanze sondert im Bereich der Blüten und Fruchtstände das Cannabisharz aus. Durch mechanische Anreicherung entsteht das Haschischpulver - ein Gemisch aus Harz und Pflanzenteilen. Die getrockneten und zerkleinerten Blüten der weiblichen Stauden, aber auch Stengel und Blätter werden als "Marihuana" gehandelt.
Der berauschende Wirkstoff der Hanfpflanze heißt Tetrahydrocannabiol.
Szene-Name:
Dope, Gras, Hasch.
Wirkungsweise und Nebenwirkungen
Je nach Dosis reicht die Wirkung von Cannabis-Produkten von leichter Euphorie über die Verstärkung des aktuellen physischen und psychischen Empfindens, sensorische Störungen, gestörter Realitätswahrnehmung und Halluzinationen bis hin zu Übelkeit mit Erbrechen.
Gesundheitliche Risiken
Die psychische Folgeschäden bei langfristigem Cannabis-Konsum werden zusammengefaßt unter dem Begriff "Demotivations-Syndrom". Dieses Erscheinungsbild ist gekennzeichnet durch Antriebsarmut und Lethargie gegenüber den Alltagspflichten.
Klinisch relevant kann der Cannabis-Mißbrauch durch vereinzelt auftretende Psychosen werden.
Die Folgen für die physische Gesundheit sind gravierenden, als man gemeinhin glaubt:

 
Bestimmte Krebsarten der Atmungsorgane und Leukämieerkrankungen bei den Kindern marihuanarauchender Mütter gehören ebenso dazu wie die Schädigung von Gehirnzellen.
Unter anderem unterdrückt die Droge die Produktion von Endorphinen, was den Umstand erklärt, daß Konsumenten von Cannabis-Produkten in ein "Schwarzes Loch" fallen, wenn dem Körper der Wirkstoff einmal nicht zugeführt wird.
Suchtgefahr
MarihuanaObwohl Cannabis-Produkte keine physische Abhängigkeit hervorrufen, ist doch die psychische Abhängigkeit beträchtlich.
Wer an den Konsum der Droge gewöhnt ist, fühlt sich leer, kraftlos und wird depressiv, wenn er auf den Suchtstoff verzichten muß.
Rechtsstatus
§ 31a des Betäubungsmittelgesetzes erlaubt es der Staatsanwaltschaft, auf eine Anklage bei Kleinstmengen zu verzichten.
Darüber hinaus greift die Strafverfolgung beim Besitz und Handel mit Cannabis-Produkten uneingeschränkt wie bei anderen Betäubungsmitteln auch.
Die Argumentation, daß der Zugang zu ebenfalls schädlichen Suchtmitteln wie Alkohol und Haschisch eine Freigabe von Haschisch rechtfertige, wird vom Gesetzgeber nicht zugelassen.
Eine ungehemmte Verbreitung der Droge wird in Deutschland mit Hinweis auf die psychischen, hysischen und sozialen Folgen des Konsums nach wie vor per Gesetz verhindert.
Das Dealen ist nicht erlaubt!
Erkennungsmerkmale
Lust- und Antriebsschwäche, gerötetes Augenweiß, erweiterte Pupillen.

 

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