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Absinth.

Absinth, ein alkoholisches Getränk aus einem Extrakt des Wermutkrautes (Artemisia absinthium, engl. wormwood) ist aufgrund des hohen Chlorophyll- Gehaltes smaragdgrün und wird auch als „Grüne Fee“ bezeichnet. Das blau grünlich bis braune zähflüssige ätherische Öl dieser Pflanze enthält das Nervengift Thujon. Weitere Bestandteile des Absinths sind die Kräuter Angelika, Anis, Korian- der, Fenchel, Artemisia, Pfefferminz und Ysop. 
Der Hauptwirkstoff des Absinths Thujon ist ein Isomer (verschiedene Stoffe mit gleicher chemischer Zusammensetzung aber unterschiedlicher chemischer und physikalischer Eigenschaften) und existiert als Alpha-Thujon und Beta-Thujon. In der Intensivmedizin wird Thujon wegen seiner Krampf auslösenden Wirkung zur Behandlung von mit Narkotika vergifteten Patienten verwendet. 

absiDie Pflanze
Das Wermutkraut ist in Südeuropa, Nordafrika und Asien weit verbreitet. Zu den Hauptwirkstoffen gehören Absinthin, Anabsinthin und ein etherisches Öl, welches sich in allen Anteilen der Pflanze findet. Das Wermutöl, die Essenz des Wermutkrauts, enthält 40 bis 70 Prozent Thujon, daneben Thujalkohol, Absinthin, Phellandren, Cadinen, Pinen, Azulen, Cineol und Salicylsäure (Römpp). Bittermacher ist der Inhaltsstoff Absinthin, der nach Arnold (1989) noch in einer Verdünnung von 1 zu 70.000. wahrgenommen werden soll (ein Gramm in 70 Litern Wasser). Die Nervengifte Thujon und Phellandren können Krämpfe hervorrufen und zu schweren Degenerationserscheinungen am zentralen Nervensystem führen. Im Tierversuch werden bei kleinen Gaben von Wermutöl leichte Muskelzuckungen, bei größeren Gaben klonische Krämpfe berichtet.

Geschichte
Wermutkraut wurde bereits früh zur Herstellung alkoholischer Getränke benutzt. Schon Plinius erwähnt einen als Absinthithes bezeichneten Wein, dem Wermutextrakt zugesetzt wurde. Der Ursprung der Herstellung des Absinths wird in der Schweiz vermutet. Ein gewisser Major Dubied, dessen Sohn Marcelin und sein Schwiegersohn Pernod gründeten 1797 in Frankreich eine Absinth-Brennerei. Das Rezept sollen sie eben in diesem Jahr von einer Madam Henriod in der Schweiz gekauft haben. Der Aufstieg des kostengünstigen Absinths - so die Vermutung - steht im Kontext mit ansteigenden Weinpreisen im 18. Jahrhundert. Eine wichtige Rolle spielten sicherlich die Bohemes, die den Absinth zum Kultgetränk werden ließen. Bereits um 1850 erlebte der Absinth allerdings seinen Niedergang. Bei chronischer Aufnahme wurde ein Syndrom beschrieben, praktischerweise Absinthismus genannt. Als Hauptsymptome galten Sucht, Übererregbarkeit und Halluzinationen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde in fast allen europäischen Ländern der Absinth in Folge verboten. Erst 1981 wurde in Deutschland das Absinth-Gesetz aufgehoben, die Aromenordnung verbot in Deutschland aber weiterhin die Verwendung von Wermutöl

Seit 1991, nicht wie oft berichtet 1998, ist ein reglementierter Thujon-Anteil wieder zulässig (Richtlinie 88/3888/EWG vom 22.06.1988). Mit Beschluss vom 27.09.91 (Bundesratssache 428/91) wurde auch in Deutschland die Zulässigkeit von Thujon auf 5 mg/kg in alkoholischen Getränken von bis zu 25 Vol%, von 10 mg/kg bei einem Gehalt von mehr als 25 Vol% und auf 35 mg/kg in Bitterspirituosen festgelegt (Bundesgesetzblatt 1991, Teil I Seite 2045-50).

Wirkung
Wolfgang Huckenbeck mahnt in seinem Beitrag „Absinth - Ein neues Spielzeug für die Spaßgesellschaft“, die vorhandenen Publikationen zum Thema Absint mit Vorsicht zu interpretieren, da sie größtenteils sehr alt seien und teilweise auch die wissenschaftliche Objektivität vermissen lassen würden. Sicherlich sei als Hauptwirkstoff des Absinths der Alkoholgehalt zu sehen: immerhin 50 bis 70 Volumenprozent (teilweise bis zu über 80 Volumenprozent). Die besondere Rolle des Absinths unter den alkoholischen Getränken liege aber in der Verwendung des Wermutkrauts beziehungsweise des Wermutöls bei der Herstellung.
Berücksichtige man die früheren Beschreibungen des Absinthismus, ergeben sich große Übereinstimmungen mit den Symptomen des Alkoholismus. Halluzinationen, Schlaflosigkeit, Muskelzittern, Lähmungen und Krämpfe werden auch dort berichtet. Man denke einmal an die Ausfallserscheinungen bei Alkoholdelirium, Morbus Korsakow und ähnlichen ethanolbedingten Erkrankungen. Beim heutigen Wissenstand könne nicht ausgeschlossen werden, dass die beschriebenen Absinthwirkungen, größtenteils auf Kasusistiken beruhend, in Wirklichkeit hauptsächlich ethanolbedingt waren. Ferner sei auch die Verwendung minderwertigen Alkohols zu bedenken, mit der dann auch leicht Symptome wie Sehstörungen und Erblindung erklärt werden könnten. Das Gegenteil sei natürlich ebenfalls nicht bewiesen, ganz zu schweigen davon, dass bei mancher Absinth-Herstellung auch noch andere Pflanzen mit nachgewiesenem psychedelischer Wirkung zum Einsatz gekommen sein könnten. So finde sich in der vorliegenden Literatur beispielsweise der Hinweis auf Calamus. Bei kritischer Betrachtung der alten Literaturquellen bliebe der Verdacht, dass tatsächlich neben all den primär gesundheitsschädlichen Folgen des Absinth-Abusus gewisse halluzinogene Wirkungen nicht abgestritten werden könnten. Der Hauptwirkstoff Thujol habe krampferregende, cerebrale Wirkungen, wie auch das ebenfalls im Wermutöl enthaltene Phellandren.
Sicherlich mögen viele der beschriebenen Symptome des Absinthismus durch den Alkoholabusus allein erklärt werden können. Aufgrund der neueren Untersuchungen über den zentralen Angriffspunkt des Thujols könnten sich aber bei simultaner Aufnahme von Ethanol und Thujol einige einander abschwächende Effekte ergeben. Hieraus könnte in der Tat ein von der reinen Ethanolintoxikation etwas abweichender Rauschzustand erreicht werden. Die Abbauprodukte des Thujols konnten im Tierversuch im Gehirn nachgewiesen werden. Welchem Abbauprodukt nun die hauptsächliche, zentrale Wirkung zukommt, ist letztendlich noch ungeklärt.Es wird immer wieder zitiert und in der Werbung auch angegeben, dass der Thujol-Anteil des wieder zulässigen Absinths zehn mg pro Liter Getränk nicht überschreiten darf. 

Hoher Alkoholgehalt
Huckenbeck verweist in diesem Kontext auf folgende Rechnung: „Wenn sich ein 70 kg schwerer Mann normaler Statur innerhalb von drei Stunden auf eine Blutalkoholkonzentration von 2,5 Promille hoch trinkt, so sind dafür nach realistischer Rechnung (zehn Prozent Resorptionsdefizit und Abbau von 0,15 Promille pro Stunde) 284 ml eines 70-volumenprozentigen und 398 ml eines 50-volumenprozentigen Absinths notwendig. Diese aufgenommenen Mengen enthalten dann drei beziehungsweise vier Milligramm Thujol. Dies entspricht einer Aufnahme von 0,004 beziehungsweise 0,006 mg/kg Körpergewicht. Unterstellt man die Untersuchungsergebnisse von Pinto als verallgemeinerbar, so liegt dieser stark betrunkene Mensch hinsichlich der Thujon-Belastung zwei Zehnerpotenzen darunter.“
Von einer genüsslich zelebrierten „grünen Stunde“ müsse somit nicht generell abgeraten werden, sie sollte aber nicht täglich sein; zudem müssten die im obigen Rechenbeispiel beschriebenen 2,5 Promille ja auch nicht erreicht werden.
Zusammenfassung: Evelyn Löscher

Quellen: Dt. Ärztebl. 2001; 98: A 2716-2724 [Heft 42]
www.drug-infopool.de/rauschmittel/absinth.html
www.uni-duesseldorf.de/WWW/MedFak/Serology/
sero/sero-3-01/absinth.htm


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BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG 


Modegetränk Absinth: Vorsicht bei Konsum
Absinth, zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein beliebtes Getränk unter Künstlern und Schriftstellern, ist wieder zu einem Modegetränk geworden. „Trendy“ ist die mit dem Kosenamen „Grüne Fee“ (fr. la fee verte) bezeichnete Spirituose vor allem deshalb, weil den grünschimmernden Bittergetränken durch ihren Gehalt an Thujon die Erzeugung besonderer Rauschzustände zugeschrieben werden, die durch den Genuss von Alkohol allein nicht zu erreichen seien. Thujon ist natürlicherweise im Wermutkraut und dem daraus gewonnenen Wermutöl sowie in Beifuss und Salbei enthalten. Es ist ein starkes Nervengift, das Halluzinationen und epileptische Krämpfe hervorrufen sowie schwere psychische Schäden verursachen kann. Der Thujongehalt von Absinthgetränken ist deshalb in Deutschland gesetzlich beschränkt. Dass die gesetzlichen Höchstmengen in den heute im Markt befindlichen Absinthgetränken weitestgehend eingehalten werden, belegt eine Studie des BfR zur Thujonbelastung von Absinthkonsumenten. Eine Thujon-spezifische Gefährdung des Verbrauchers erwartet das BfR durch diese Produkte nicht. Wegen der zum Teil sehr hohen Alkoholgehalte rät das Institut dennoch zur Vorsicht beim Konsum. 
Im Rahmen der Studie hatte das BfR mit Unterstützung der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer die Thujongehalte von 30 in Deutschland im Handel befindlichen Absinthgetränken ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass der größte Teil der untersuchten Spirituosen weniger als zehn mg/l Thujon enthält und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Allerdings befanden sich unter den untersuchten Absinthgetränken auch drei Bitterspirituosen, die den gesetzlichen Höchstwert von 35 mg/l mit Gehalten von bis zu 44,9 mg/l Thujon deutlich überschreiten. Über die Überschreitungen hat das BfR das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert und darum gebeten, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Bei den in der Studie gemessenen Konzentrationen ist nicht zu erwarten, dass der Verbraucher gesundheitsschädigende Mengen an Thujon aufnimmt. Allerdings enthalten die Bitterspirituosen hohe Mengen an Alkohol. Das BfR rät deshalb, wie bei anderen hoch konzentrierten Spirituosen, von regelmäßigem Konsum größerer Mengen (mehr als ein Glas täglich) über längere Zeit ab. Die Ergebnisse der Untersuchung zur „Belastungssituation von Absinth mit Thujon“ in Deutschland sind im BgVV Heft 08/2002 veröffentlicht. 
Das Heft ist gegen eine Schutzgebühr von 8,-- Euro erhältlich.


Bundesinstitut für Risikobewertung 
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